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Abkürzungen und Symbole Hinweise auf Reinheiten und Verwendungszwecke siehe [ ] Chemical Abstracts Service Registry Number (CAS) > Gehalt größer als < Gehalt kleiner als min mindestens max maximal μm 0,001 mm ~ ungefähr [α]a Spezifische Drehung +4 °C Lagerung im Kühlraum -20 °C Lagerung im Tiefkühlraum ® eingetragene Schutzmarke; registriertes Waren- zeichen ë Ätzend í explosionsgefährlich è / è+ leichtentzündlich / hochentzündlich ç brandfördernd ê / ê+ giftig / sehr giftig én gesundheitsschädlich éi reizend f umweltgefährlich m GHS01 Explodierende Bombe l GHS02 Flamme o GHS03 Flamme über Kreis k GHS04 Gasflasche h GHS05 Ätzwirkung i GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen g GHS07 Ausrufezeichen n GHS08 Gesundheitsgefahr j GHS09 Umwelt Å Ångström = 10 -10 m a. A. auf Anfrage a. B. auf Bestellung; Produkt ist nicht ständig auf Lager, sondern wird von Fall zu Fall hergestellt; unter Um- ständen ist mit einer längeren Lieferzeit zu rechnen. abs. absolut ACS American Chemical Society ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße AG Atomgewicht Amp. Ampulle aq Wasser Aquat Substanz mit wechselndem Wassergehalt art. künstlich asym. asymmetrisch AT Argentometrische Titration bidest. doppelt destilliert BP British Pharmacopoeia c Stoffmengenkonzentration CAS Chemical Abstract Service CELLPURE ® für die Zellkultur geeignet CHR Eine Verbindung ist in diesem Katalog dann als dünn- schichtchromatographisch rein (CHR) bezeichnet, wenn bei einer aufgetragenen Menge von 20 μg unter unseren Versuchsbedingungen keine Verun- reinigungen zu erkennen sind. ~CHR Für Produkte mit Verunreinigungen, die unter unseren Bedingungen (siehe CHR) eine eindeutige dünn- schichtchromatographische Zuordnung der Haupt- komponente zulassen, steht die Bezeichnung „ungefähr dünnschichtchromatographisch rein“ (~CHR). C.I. Colour Index Number conc. konzentriert cP Centipoise cSt Centistoke D Dichte DAB Deutsches Arzneibuch DAC Deutscher Arzneimittel-Codex DC Dünnschichtchromatographie dec. Zersetzung (decomposition) depur. depuratum, gereinigte Qualität dest. destilliert DIN Deutsche Industrienorm Einh. oder E. Einheit E-Nr. Nummer, unter der das Produkt in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist EG-Nr. Nummer der in der EU gemeldeten Gefahrstoffe F Schmelzpunkt, Schmelzbereich FCC Food chemical codex FIP Fédération Internationale Pharmaceutique Flp Flammpunkt g Gramm GC Gaschromatographie (GC) Gehalt gaschromatographisch bestimmt Gew.% Gewichtsprozent glasdestilliert Hochreine Lösungsmittel, die während der Destillation und bis zur Abfüllung nur mit Glasgeräten in Berüh- rung kommen. H H-Satz, Gefahrenhinweis nach V(EG) Nr. 1272/2008 (CLP, GHS) HPLC Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie IE Internationale Einheit (International Unit) ISO International Organization for Standardization IU Internationale Einheit (International Unit) JP Japanese Pharmacopoeia kg Kilogramm Kp Siedepunkt, Siedebereich (Kochpunkt) Kp 12 Siedepunkt bei 12 Torr krist. kristallisiert l, ltr Liter

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Abkürzungen und Symbole

Hinweise auf Reinheiten und Verwendungszwecke

▷ siehe

[ ] Chemical Abstracts Service Registry Number (CAS)

> Gehalt größer als

< Gehalt kleiner als

min mindestens

max maximal

µm 0,001 mm

~ ungefähr

[α]a Spezifische Drehung

+4 °C Lagerung im Kühlraum

-20 °C Lagerung im Tiefkühlraum

® eingetragene Schutzmarke; registriertes Waren-zeichen

ë Ätzend

í explosionsgefährlich

è=/ è+ leichtentzündlich / hochentzündlich

ç brandfördernd

ê=/ ê+ giftig / sehr giftig

én gesundheitsschädlich

éi reizend

f umweltgefährlich

m GHS01 Explodierende Bombe

l GHS02 Flamme

o GHS03 Flamme über Kreis

k GHS04 Gasflasche

h GHS05 Ätzwirkung

i GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen

g GHS07 Ausrufezeichen

n GHS08 Gesundheitsgefahr

j GHS09 Umwelt

Å Ångström = 10-10 m

a. A. auf Anfrage

a. B. auf Bestellung; Produkt ist nicht ständig auf Lager, sondern wird von Fall zu Fall hergestellt; unter Um-ständen ist mit einer längeren Lieferzeit zu rechnen.

abs. absolut

ACS American Chemical Society

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

AG Atomgewicht

Amp. Ampulle

aq Wasser

Aquat Substanz mit wechselndem Wassergehalt

art. künstlich

asym. asymmetrisch

AT Argentometrische Titration

bidest. doppelt destilliert

BP British Pharmacopoeia

c Stoffmengenkonzentration

CAS Chemical Abstract Service

CELLPURE® für die Zellkultur geeignet

CHR Eine Verbindung ist in diesem Katalog dann als dünn-schichtchromatographisch rein (CHR) bezeichnet, wenn bei einer aufgetragenen Menge von 20 µg unter unseren Versuchsbedingungen keine Verun-reinigungen zu erkennen sind.

~CHR Für Produkte mit Verunreinigungen, die unter unseren Bedingungen (siehe CHR) eine eindeutige dünn-schichtchromatographische Zuordnung der Haupt-komponente zulassen, steht die Bezeichnung „ungefähr dünnschichtchromatographisch rein“ (~CHR).

C.I. Colour Index Number

conc. konzentriert

cP Centipoise

cSt Centistoke

D Dichte

DAB Deutsches Arzneibuch

DAC Deutscher Arzneimittel-Codex

DC Dünnschichtchromatographie

dec. Zersetzung (decomposition)

depur. depuratum, gereinigte Qualität

dest. destilliert

DIN Deutsche Industrienorm

Einh. oder E. Einheit

E-Nr. Nummer, unter der das Produkt in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen ist

EG-Nr. Nummer der in der EU gemeldeten Gefahrstoffe

F Schmelzpunkt, Schmelzbereich

FCC Food chemical codex

FIP Fédération Internationale Pharmaceutique

Flp Flammpunkt

g Gramm

GC Gaschromatographie

(GC) Gehalt gaschromatographisch bestimmt

Gew.% Gewichtsprozent

glasdestilliert Hochreine Lösungsmittel, die während der Destillation und bis zur Abfüllung nur mit Glasgeräten in Berüh-rung kommen.

H H-Satz, Gefahrenhinweis nach V(EG) Nr. 1272/2008(CLP, GHS)

HPLC Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie

IE Internationale Einheit (International Unit)

ISO International Organization for Standardization

IU Internationale Einheit (International Unit)

JP Japanese Pharmacopoeia

kg Kilogramm

Kp Siedepunkt, Siedebereich (Kochpunkt)

Kp12 Siedepunkt bei 12 Torr

krist. kristallisiert

l, ltr Liter

DE_26_Abkuerzungen_Symbole_2015.fm Seite 2145 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Abkürzungen und SymboleLit. Literatur

LSC Flüssigkeits-Szintillations-Messtechnik

lyophil. lyophilisiert (leicht lösliche Form)

M oder mol/l Molarität, Stoffmengenkonzentration

M Molekulargewicht oder Molare Masse

mg Milligramm

ml Milliliter

Mol.% Molprozent

nat. natürlich

nD Brechungsindex

P P-Satz, Sicherheitshinweis nach V(EG) Nr. 1272/2008(CLP, GHS)

Pa s Pascal-Sekunde

p.a. pro analysi = für analytische Zwecke

Pestilyse® Lösungsmittel, geeignet für die Rückstandsanalytik (Umwelt-, Wasser- und Lebensmitteluntersuchungen)

pH pH-Wert

pKa pKa-Wert

pharm. pharmazeutische Qualität, für pharmazeutische Zwecke geeignet

Ph.Eur. Europäisches Arzneibuch

ppb parts per billion = 1 µg per kg

ppm parts per million = 0,0001 %, 1 mg per kg

ppt parts per trillion = 1 ng per kg

prim. primär

PUFFERAN® für Puffer geeignet

pulv. pulverisiert

puriss. purissimum, besonders reine Qualität. Produkte mit der Reinheitsbezeichnung „purissimum“ weisen einen Gehalt von mindestens 99 % auf, sofern nicht ein anderer Gehalt in % angegeben ist. Sie ent-sprechen in Aussehen und charakteristischen Daten der einschlägigen Literatur bzw. weichen nur in sehr geringem Maße davon ab. Sie sind für Arbeiten mit hohen Reinheitsanforderungen geeignet. Bei einer Anzahl von Produkten dieses Reinheitsgrades werden Analysenzertifikate mit Garantie mitgeliefert oder auf den Behältnissen angebracht. Empfindliche Produkte werden unter Schutzgas abgefüllt.

purum Chemisch reine Qualität. Produkte mit der Reinheits-bezeichnung „purum“ weisen einen Gehalt von mindestens 97 % auf, sofern nicht ein anderer Gehalt in % angegeben ist, und entsprechen in Farbe und charakteristischen Daten bis auf kleine Abweichungen der Literatur. Für Laborarbeiten wie Synthesen, bei denen Reinheitsanforderungen gestellt werden, empfiehlt sich dieser Reinheitsgrad. Empfindliche Produkte werden unter Schutzgas abgefüllt.

R R-Satz, Gefahrenhinweis nach RL 67/548/EWG

redest. zweifach destilliert

rein geeignet für Synthese- und Laborzwecke

reinst geeignet für allgemeine Laborzwecke

rekt. rektifiziert, durch Gegenstromdestillation gereinigt

resubl. zweifach sublimiert

ROTICHROM® chromatographische Vergleichssubstanz

ROTICHROM®GC Vergleichssubstanz für die Gaschromatographie, wird mit Gaschromatogramm geliefert.

ROTICHROM®HPLC Vergleichssubstanz für die HPLC, wird mit HPLC-Chromatogramm geliefert.

ROTICHROM®TLC Vergleichssubstanz für die Dünnschichtchromatogra-phie, wird mit Dünnschichtchromatogramm geliefert.

ROTICUBE® Verpackungssystem als 5 Liter- und 10 Liter-Combibox, bestehend aus PE-Innenbeutel und einem stabilen Außenkarton mit beigelegtem Entnahmehahn

ROTIDRY® getrocknete Lösungsmittel, unter Schutzgas abgefüllt

ROTIDRY®SEPT getrocknete Lösungsmittel, in der Septumflasche

ROTIGEN® Produkt ist für die DNA-Synthese geeignet

ROTIPHORESE® Produkt ist für die Elektrophorese geeignet

ROTIPURAN® Produkt mit hoher Reinheit

ROTISOLV® Lösungsmittel für spezifische Anwendungen▷Markennamen Roth

ROTITAINER® Stapelfähige Behälter, die auch von Frauen bequem gehandhabt werden können. Passende Sicherheits-pumpen sind verfügbar. Feste Stoffe werden in Kunst-stoffeimern geliefert.

S S-Satz, Sicherheitsratschlag nach RL 67/548/EWG

sek. sekundär

sicc. trocken, wasserfrei (siccus)

sine H2O ohne Wasser

stab. stabilisiert

subl. sublimiert

sym. symmetrisch

synth. synthetisch

tech. Technische Qualität. Produkte mit der Reinheits-bezeichnung „technicum“ weisen einen unter-schiedlichen Gehalt auf. Sie werden meist groß-technisch hergestellt und können etwas Fremdgeruch und -farbe besitzen. Sie werden für allgemeine technische Zwecke eingesetzt.

tert. tertiär

TLC Thin-Layer Chromatography

TS Trockensubstanz

U Einheit

USP United States Pharmacopoeia

WGK Wassergefährdungsklasse

WGK 1 schwach wassergefährdend

WGK 2 wassergefährdend

WGK 3 stark wassergefährdend

DE_26_Abkuerzungen_Symbole_2015.fm Seite 2146 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Symbol Gefahrenbezeichnung

í Eexplosionsgefährlich

ç Obrandfördernd

è+ F+hochentzündlich

è Fleichtentzündlich

ê+ T+sehr giftig

ê Tgiftig

én Xn gesundheitsschädlich

ë C ätzend

éi Xi reizend

f N umweltgefährlich

Symbol Zusätzliche Verwendung der Symbole T, Xn, Xi

ê T krebserzeugend, Kategorien 1+2

ê Terbgutverändernd, Kategorien 1+2

ê Tfortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), Kategorien 1+2

én Xnkrebserzeugend, Kategorie 3

én Xnerbgutverändernd, Kategorie 3

énXnfortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch), Kategorie 3

én Xnsensibilisierend beim EINATMEN

éi Xisensibilisierend bei HAUTKONTAKT

Das Gefahrensymbol auf dem Kennzeichnungsetikett verweist auf die Hauptgefahr, die von einem Stoff oder einer Zubereitung ausgeht. Bei mehreren gefährlichen Eigenschaften sind mehrere Symbole erforderlich. Auf diese Gefahren sowie auf die, die sich aus anderen gefähr-lichen Eigenschaften ergeben, wird durch standardisierte Gefah-renhinweise (R-Sätze) hingewiesen. Hinweise auf notwendige Vorsichts-maßnahmen werden durch Sicherheitsratschläge (S-Sätze) gegeben.

Die Kennzeichnung berücksichtigt alle potenziellen Gefahren, die bei der gebräuchlichen Handhabung und Verwendung auftreten können, wenn die Stoffe und Zubereitungen in einer Form vor-liegen, in der sie in den Verkehr gebracht werden. Sie bezieht sich nicht unbedingt auf eine Form, in der diese Stoffe und Zubereitungen letztendlich verwendet werden können (z.B. unverdünnt).

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen

Gefahrstoffkennzeichnung nach RL 67/548/EWG

DE_27_R_und_S_Kennzeichnung_2015.fm Seite 2147 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Hinweise auf besondere Gefahren

Kombinationen der R-Sätze

R 1: In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 2: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich

R 3: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich

R 4: Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 5: Beim Erwärmen explosionsfähig

R 6: Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 7: Kann Brand verursachen

R 8: Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9: Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R 10: Entzündlich

R 11: Leichtentzündlich

R 12: Hochentzündlich

R 14: Reagiert heftig mit Wasser

R 15: Reagiert mit Wasser unter Bildung hoch- entzündlicher Gase

R 16: Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

R 17: Selbstentzündlich an der Luft

R 18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht- entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich

R 19: Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 20: Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 21: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

R 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23: Giftig beim Einatmen

R 24: Giftig bei Berührung mit der Haut

R 25: Giftig beim Verschlucken

R 26: Sehr giftig beim Einatmen

R 27: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 28: Sehr giftig beim Verschlucken

R 29: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 30: Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden

R 31: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33: Gefahr kumulativer Wirkungen

R 34: Verursacht Verätzungen

R 35: Verursacht schwere Verätzungen

R 36: Reizt die Augen

R 37: Reizt die Atmungsorgane

R 38: Reizt die Haut

R 39: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41: Gefahr ernster Augenschäden

R 42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44: Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

R 45: Kann Krebs erzeugen

R 46: Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

R 49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

R 50: Sehr giftig für Wasserorganismen

R 51: Giftig für Wasserorganismen

R 52: Schädlich für Wasserorganismen

R 53: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 54: Giftig für Pflanzen

R 55: Giftig für Tiere

R 56: Giftig für Bodenorganismen

R 57: Giftig für Bienen

R 58: Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben

R 59: Gefährlich für die Ozonschicht

R 60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsmöglichkeit beeinträchtigen

R 63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

R 65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen

R 66: Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen

R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R 68: Irreversibler Schaden möglich

R14/15: Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hoch entzündlicher Gase

R 15/29: Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hoch entzündlicher Gase

R 20/21: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 20/21/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 21/22: Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 23/24: Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/25: Giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 23/24/25: Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 24/25: Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 26/27: Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 26/28: Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken

R 26/27/28: Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut

R 27/28: Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 36/37: Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/38: Reizt die Augen und die Haut

R+S-Sätze

DE_27_R_und_S_Kennzeichnung_2015.fm Seite 2148 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Sicherheitsratschläge (S-Sätze)

R 36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut

R 37/38: Reizt die Atmungsorgane und die Haut

R 39/23: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/24: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/23/24: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/23/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/23/24/25: Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/27: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26/27: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/26/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 39/27/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26/27/28: Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 48/20: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/20/21: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/20/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/23/24: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut

R 48/23/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken

R 48/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/23/24/25: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 68/20: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen.

R 68/20/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R 68/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 68/20/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken.

R 68/21: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut.

R 68/21/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R 68/22: Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken.

S1: Unter Verschluss aufbewahren

S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S3: Kühl aufbewahren

S4: Von Wohnplätzen fernhalten

S5: Unter . . . aufbewahren

S6: Unter . . . aufbewahren

S7: Behälter dicht geschlossen halten

S8: Behälter trocken halten

S9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S12: Behälter nicht gasdicht verschließen

S13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten

S14: Von . . . fernhalten

S15: Vor Hitze schützen

S16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen

S17: Von brennbaren Stoffen fernhalten

S18: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben

S20: Bei der Arbeit nicht essen und trinken

S21: Bei der Arbeit nicht rauchen

R+S-Sätze

DE_27_R_und_S_Kennzeichnung_2015.fm Seite 2149 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Kombinationen der S-SätzeS22: Staub nicht einatmen

S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen

S24: Berührung mit der Haut vermeiden

S25: Berührung mit den Augen vermeiden

S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren

S27: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen

S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel . . .

S29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

S30: Niemals Wasser hinzugießen

S33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen

S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S36: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen

S38: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen

S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S40: Fußboden und verunreinigte Gegenstände mitreinigen

S41: Explosions- und Brandgase nicht einatmen

S42: Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen

S43: Zum Löschen . . . verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“)

S45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, das Etikett vorzeigen)

S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

S47: Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren

S48 Feucht halten mit . . .

S49: Nur im Originalbehälter aufbewahren

S50: Nicht mischen mit . . .

S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden

S52: Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden

S53: Exposition vermeiden. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen

S56: Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden

S59 Information zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen

S60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen

S61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen

S62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen

S63: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen

S64: Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist)

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren

S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von . . . aufbewahren

S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von . . . aufbewahren

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 3/14 An einem kühlen, von . . . entfernten Ort aufbewahren

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über . . . °C aufbewahren

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

S 27/28 Bei der Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel . . . abwaschen

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen

S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhand-schuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen

S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über . . . °C aufbewahren

R+S-Sätze

DE_27_R_und_S_Kennzeichnung_2015.fm Seite 2150 Montag, 2. Februar 2015 10:02 10

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Entsorgung

Hinweise zur Entsorgung von Kleinmengen

Chemikalien, die nicht mehr verwendet oder verwertet werden können, gelten in der Regel, auch wenn sie nur in kleinen Mengen anfallen, als „gefährlicher Abfall“, dessen Beseitigung durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie durch die Abfallgesetze der Länder geregelt ist. Für die ordnungsgemäße Beseitigung sind umfangreiche Nachweispflichten zu erfüllen, und zwar in erster Linie durch den Abfallerzeuger selbst.

Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über das Abwasser ist grundsätzlich verboten.

Fallen Chemikalienrückstände an, so ist zu unterscheiden zwischen Lösungsmitteln und Säuren, die in größeren Mengen anfallen und als homogen betrachtet werden können, und Reaktionsrückständen und Substanzen, die in kleinen Mengen anfallen und separat beseitigt oder im Labor neutralisiert werden müssen.

Chemikalien, die in großen Mengen anfallen, werden sortenrein gesammelt. Bei großen Mengen lohnen sich Reinigung und Wiederverwendung gebrauchter Lösungsmittel.

Kleine Rückstandsmengen werden je nach ihrer chemischen Beschaffenheit in getrennten Gefäßen gesammelt. Grundsätzlich werden anorganische und organische Verbindungen sowie feste und flüssige Stoffe getrennt gesammelt. Halogenhaltige und halogenfreie Lösungsmittel müssen getrennt gesammelt werden, weil ihre endgültige Beseitigung nach verschiedenen Verfahren erfolgt.

Chemikalien, die gefährlich miteinander reagieren können, dürfen nicht in einem Behälter zusammen gepackt werden. So müssen z. B. die folgenden Stoffe getrennt verpackt werden:

stark oxidierende Substanzen (wie Perchlorate, Nitrate, Permanganate)

und organische oder reduzierende Verbindungen

Carbide, Phosphide. Metalle, Cyanide und Wasser, Säuren

Metalle (insbesondere Alkali) und chlorierte Kohlenwasserstoffe

Schwermetalle und Pikrinsäure

Carbonate dürfen nicht in die Sammelbehälter für organische Lösungsmittel gegeben werden, weil durch Nachsäuern infolge Hydrolyse das entstehende Kohlendioxid den dicht verschlossenen Behälter auch nach längerer Zeit bersten lassen kann.

Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch Dritte entsorgt werden können, sind im Laboratorium gefahrlos zu vernichten oder in eine entsorgungsfähige Form umzuwandeln. Dafür sind spezielle Betriebsanweisungen zu erstellen.

Die nachstehenden Ratschläge zur Sammlung und zur Desaktivierung beziehen sich ausschließlich auf die Beseitigung kleiner Restmengen an Laborchemikalien.

I Sammlung von LaborabfällenUm Laborabfälle einer fachgerechten Entsorgung zuführen zu können, ist es notwendig, sie in geeigneten Gefäßen - getrennt nach ihrer chemischen Beschaffenheit - zu sammeln.

a) Anforderungen an die Gefäße:

• Entsorgungsbehälter ab S. 634• Die Behälter müssen den zu erwartenden chemischen Beanspruchungen

standhalten, gasdicht verschließbar sein und ggf. schadlos verbrennbar sein.• Während des Sammelns sollten die Behälter für organische Lösungsmittelabfälle

nicht fest verschlossen werden. Aufsiedendes Lösungsmittel könnte sie zum Bersten bringen. Sie müssen deshalb über eine Druckentlastung, am besten ein Überdruckventil, verfügen.

• Die Behältergröße sollte im Normalfall 20 l nicht übersteigen, da sonst das Transportgewicht zu groß wird. Sie ist ferner, dem jeweiligen Abfallaufkommen entsprechend, so zu wählen, dass lange Standzeiten vermieden werden. Für brennbare Flüssigkeiten dürfen in Laboratorien nur bruchsichere Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 10 l verwendet werden.

• Sollen die Behälter im weiteren Verlauf der Entsorgung über öffentliche Straßen transportiert werden, müssen sie den verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechen, d.h. es müssen in der Regel baumustergeprüfte Behälter mit Baumusterprüfzeichen verwendet werden.

• Korrosive Stoffe müssen in einem Kunststoffbehälter oder in einem Metallgefäß mit Kunststoffauskleidung (eingestellter dichter Plastikbeutel) aufbewahrt werden.

• Brennbare und selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Blechgefäßen oder in für den betreffenden Stoff zugelassenen Kunststoffgefäßen aufbewahrt werden.

• Werden Gase oder Dämpfe freigesetzt, die die Verpackung zum Bersten bringen können, müssen die Behälter so verschlossen werden, dass sich kein Überdruck aufbauen kann (Druckausgleich).

• Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung müssen beim Einfüllen hochentzünd-licher, leichtentzündlicher oder entzündlicher flüssiger Gefahrstoffabfälle der Trich-ter sowie der Sammelbehälter an einen Potentialausgleich angeschlossen sein. Dies gilt nicht für Behälter mit einem Nennvolumen bis zu 5 Litern.

b) Beschriftung und Kennzeichnung von Laborabfällen:

Die Sammelgefäße sind deutlich und genau zu beschriften; sie sind mit der chemischen Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs sowie mit den vorgeschriebenen Gefahren-piktogrammen zu kennzeichnen. Weitere Regelungen zur Kennzeichnung von Abfällen finden sich in der TRGS 201(www.baua.de). Die innerbetriebliche Kennzeichnung sollte vorzugsweise der Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung, GHS) entsprechen; zulässig ist aber bis 2015 auch noch eine Kennzeichnung nach den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG. Zweckmäßig ist es, sich an folgende Einteilung zu halten:

Feste Stoffe

I Sammelgefäß für feste organische Stoffe

II Sammelgefäß für feste anorganische Stoffe

III Sammelgefäß für giftige anorganische Stoffe und Schwermetallsalze

IV Sammelgefäß für Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen

Flüssige Stoffe

V Sammelgefäß für halogenfreie organische Lösungsmittel und Lösungen halogenfreier Stoffe

VI Sammelgefäß für halogenhaltige organische Lösungsmittel und Lösungen halogenhaltiger Stoffe

VII Sammelgefäß für Säuren, Laugen und Salzlösungen; pH-Wert auf 6-8 einstellen

VIII Sammelgefäße für Altöle, Heizbadöle, Vakuumöle (halogenfrei)

Diese Einteilung entspricht den Mindestanforderungen, die an eine getrennte Sammlung zu stellen sind. Bei den Gefäßen handelt es sich um einen Vorschlag, der für „Normal-Laboratorien“ zutrifft. Bei Sonderfällen, z.B. Anfall radioaktiven Materials, muss dieses natürlich gesondert gesammelt und mit gelbem Klebestreifen „radioaktiv“ gekennzeichnet werden.

• Etiketten ab S. 622c) Aufbewahrung und Lagerung:

• Gefahrstoffe, also auch gefährliche Abfallstoffe, müssen so aufbewahrt und gelagert werden, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es sind geeignete und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen Fehlgebrauch nach Möglichkeit zu verhindern. Diesen Zweck erfüllen z. B. handelsübliche Gefahrstoffschuppen oder -container.

• Die Sammelgefäße müssen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahrt werden.• Die Sammelgefäße sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen und auf ordnungs-

gemäßen Zustand zu überprüfen. • Die Sammelgefäße müssen innerhalb eines Labors so aufbewahrt werden, dass sie

die übliche Laborarbeit nicht beeinträchtigen.• Bei der Bereithaltung und der Befüllung der Sammelbehälter ist sicherzustellen,

dass keine schadstoffhaltigen Gase oder Dämpfe in gefährlicher Konzentration oder Menge in die Laborluft gelangen können.

• Häufig ist es erforderlich, Laborabfälle zwischenzulagern. Zwischenlager für Abfälle müssen abfallrechtlich genehmigt werden, wenn sie als solche anzusprechen sind (nicht bei Sammelbehältern im Labor).

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Entsorgung• Es müssen geeignete Auffangbehälter vorhanden sein, um eine Gefahr durch

verschüttetes Material zu verhindern. Diese Auffangbehälter müssen nach § 19g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) „bauartzugelassen“ bzw. mit „Eignungsfeststellung“ versehen sein.)

• Bei der Lagerung und besonders beim Sammeln der Abfallstoffe muss überprüft werden, ob die Stoffe gefährliche Reaktionen miteinandereingehen können.

II Ratschläge zur Sammlung und Deaktivierung von Kleinmengen, Restlösungen und -stoffenUm eine sichere Sammlung und Entsorgung zu ermöglichen, ist es in manchen Fällen nötig, reaktive Chemikalien gefahrlos zu vernichten oder in eine entsorgungsfähige Form umzuwandeln. Zu beachten ist allerdings, dass durch chemische Reaktionen in der Regel das Abfallvolumen zunimmt. Die Möglichkeiten der Entsorgung mit oder ohne Vorbehandlung sind daher auch unter ökologischen (zusätzlicher Materialver-brauch) und ökonomischen (größere Abfallmengen) Gesichtspunkten zu prüfen und ggf. mit dem Entsorgungsunternehmen abzusprechen.Es muss gewährleistet sein, dass Sonderabfälle, die zur Entsorgung durch Dritte bereitgestellt werden, • ausreagiert haben, d.h. sie dürfen keine besonders reaktionsfähigen Verbindungen

mehr enthalten (wie z.B. Säurechloride und -anhydride, Azide, polymerisationsfä-hige Verbindungen, SOCl2, Bleiacetat, Alkalimetalle, Metallhydride, Metallalkyle u. a.)

• keine Gase freisetzen (insbesondere nicht HCl, HBr, HCN, SO2, nitrose Gase u.ä.)

• keine selbstentzündlichen Bestandteile enthalten (wie z.B. Filter mit Katalysatorresten).

Da es sich bei den Behandlungsmaßnahmen um heftige chemische Reaktionen handeln kann, ist besondere Vorsicht geboten. Reaktionen dürfen nur unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden. Spezielle Betriebsanweisungen müssen hierfür erstellt werden. Die Sicherheits-datenblätter sind zu Rate zu ziehen.

Die nachstehenden Hinweise zur Sammlung und Deaktivierung gefährlicher Abfälle sind nicht als Arbeitsvorschriften zu verstehen.

A Wasserlösliche Hydroxide und Laugen werden ggf. verdünnt, indem man sie vorsichtig in Wasser einrührt. Anschließend wird mit Säure neutralisiert. pH-Wert kontrollieren. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Organische Basen und Amine werden neutralisiert, um evtl. Geruchsbelästigungen zu vermeiden.Sammelgefäß: V (halogenfreie Lösungen) oderSammelgefäß VI (halogenhaltige Lösungen)

Geeignete Säuren:• Verdünnte Salz- oder Schwefelsäure (Best.-Nr. 9280 und 0967)• Organische Säuren, z. B. Citronensäure (Best.-Nr. 6490)• Handelsübliche Neutralisationsmittel (z.B. Basosorb, eine Mischung

organischer Säuren mit Indikator zur Erkennung des Neutralisationspunktes) (Best.-Nr. 3287)

Sonderfälle:Alkaloide werden, wenn erforderlich, durch Abbau mit Königswasser desaktiviert. Die entstandene Lösung wird neutralisiert (Methode O). Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Aromatische Amine sind häufig giftig und/oder krebserzeugend. Die krebserzeugenden Amine werden der Sonderabfallverbrennung zugeführt.

B Wasserlösliche Aldehyde werden mit einer konzentrierten wässrigen Natrium-hydrogensulfit-Lösung (NaHSO3) zu einem Bisulfit-Additionsprodukt umgesetzt, das in viel Wasser löslich ist. Reaktion mit Kaliumiodid-Stärkepapier nachprüfen. Sammelgefäß V oder VI (halogenfreie oder halogenhaltige Lösungsmittel).

Anorganische Peroxide und Oxidationsmittel werden durch Reduktion mit Natriumthiosulfat-Lösung in gefahrlose Folgeprodukte überführt. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Cr Feste Chromate werden in dem Sammelgefäß III (anorganische Stoffe und Schwermetallsalze) gesammelt und als gefährlicher Abfall entsorgt.Gelöste Chromate und Dichromate werden in schwefelsaurer Lösung (pH 2-3) mit Natriumhydrogensulfit-Lösung (Best.-Nr. 2372) zu Chrom(III)-Ionen reduziert. Nach etwa 1,5 stündigem Rühren wird mit Natronlauge auf einen pH-Wert von 8,5 alkali-siert. Die Reduktion zur Cr(III)-Verbindung kann auch mit Schwefeldioxid, Natriumsulfit oder Eisen(II)-salz erfolgen. Das gebildete Cr(OH)3 wird abfiltriert, entwässert und ent-sorgt. Sammelgefäß III (Schwermetallsalze). Filtrat: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

F Metallazide werden durch Iod in Gegenwart von Natriumthiosulfat unter Stickstoffent-wicklung zersetzt.Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Diazoalkane werden langsam und vorsichtig mit verdünnter Essigsäure in die Ester umgewandelt. Die entstehenden Ester werden zusammen mit anderen Lösungsmitteln entsorgt. Alle mit Diazomethan verunreinigten Geräte mit einer etherischen Essigsäurelösung spülen.Sammelgefäß V (halogenierte Lösungsmittel)

G Komprimierte Gase, die als Restgase in Druckgasbehältern anfallen, werden an die Herstellerfirma oder an Spezialunternehmen gegeben und dort durch Absorption, Festbettabsorption oder thermische Zersetzung unschädlich gemacht.Brennbare Gase (wie z.B. Schwefelwasserstoff, Methylbromid, Methylchlorid oder Silane) werden unter kontrollierten Bedingungen verbrannt. Saure Gase wie Bortrichlorid werden in verdünnte Natron- oder Kalilauge eingeleitet; die erhaltene Mischung wird neutralisiert und ins Abwasser abgegeben.Schwefeldioxid wird zwecks Absorption durch Laugen mit oxidativem Zusatz wie Natriumhypochlorit geleitet.Alkalische Gase wie Ammoniak werden durch Einleiten in Säiuren, vor allem Schwefelsäure, absorbiert.Giftige, hochreaktive oder Reizgase müssen entsprechend ihren spezifischen Eigenschaften unschädlich gemacht werden, z.B. durch Verbrennung oder chemische Reaktion.

Gaszylinder werden nach Ablassen des Drucks und Beseitigung des Inhalts mit einem Inertgas, durch Einleiten von Dampf oder durch Füllung mit Wasser gespült, bevor sie wiederverwertet oder verschrottet werden.

I Wässrige Lösungen organischer Säuren werden vorsichtig mit trockenem Natriumhydrogencarbonat (Best.-Nr. 8551) oder Natriumcarbonat (Best.-Nr. 8563) gemischt. Es eignen sich auch handelsübliche Neutralisationsmittel (z.B. Pyracidosorb-ROTH® Best.- Nr. 0411), die einen Indikator zur Erkennung des Neutralisationspunktes enthalten.Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Alternativen:Bei größeren Mengen ist die Methode O vorzuziehen.

J Mercaptane und Nitrile werden durch Oxidation mit einer höchstens 15 %igen wässrigen Natriumhypochlorit-Lösung (Best.-Nr. 9062) in wasserlösliche Verbindungen überführt. Man gibt die Schwefelverbindung so langsam zu, dass die Temperatur nicht über 45-50 °C ansteigt. Bei Bedarf im Eisbad kühlen. Zur vollständigen Umsetzung muss mindestens zwei Stunden kräftig gerührt werden.Überschüssiges Natriumhypochlorit zerstört man mit Natriumthiosulfat.Organische Phase: Sammelgefäß V (halogenfreie LM)Wässrige Phase: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

K Reste von Alkalimetallen werden im Abzug vorsichtig in kleinen Portionen in einen großen Überschuss an Alkohol (Ethanol, Isopropanol, n-Butanol, tert-Butanol) einge-tragen, wobei eine sehr heftige Reaktion ablaufen kann (Vorsicht: Oxidhäute auf Metalloberflächen können die Reaktion verzögern; es entsteht Wasserstoff, der zur Explosion führen kann). Nach vollständiger Reaktion wird das Alkoholat mit Wasser unter Kühlung und Rühren zersetzt.Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Alternative:Alkalimetall in einem inerten Lösungsmittel, z.B. wasserfreiem Dioxan, vorlegen und tropfenweise 2-Propanol, bei sehr heftiger Reaktion besser tert-Butanol oder Octanol zugeben; danach tropfenweise Wasser zugeben. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

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EntsorgungAlkaliamide, Alkalihydride, Organoaluminium- und Organozinnhydride werden in einem inerten Lösungsmittel suspendiert und unter Rühren tropfenweise mit 2-Propanol versetzt, bis kein Wasserstoff mehr gebildet wird. Man gibt Wasser zu und neutralisiert mit Salzsäure. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Hydrolyseempfindliche metallorganische Verbindungen, die in der Regel in organischen Solventien gelöst sind, werden im Ab-zug vorsichtig unter Rühren in n-Butanol eingetropft. Es entstehen brennbare Gase. Nach Beendigung der Gasentwicklung wird noch eine Stunde gerührt und ein Über-schuss an Wasser zugegeben. Organische Phase: Sammelgefäß V (Halogenfreie or-ganische Lösungsmittel)Wässrige Phase: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Alkaliborhydride werden in Methanol und viel Wasser gelöst und unter Rühren lang-sam mit Salzsäure versetzt. Das primär gebildete Diboran zersetzt sich unter Wasser-stoffbildung zu Borsäure. Das Gemisch bleibt längere Zeit unter dem Abzug stehen. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)Lithiumaluminiumhydrid wird in Ether aufgeschlämmt. Unter Schutzgas und kräftigem Rühren wird eine Mischung aus Ethylacetat und Ether im Verhältnis 1:4 zugetropft. Mit Ethanol wird auf Vollständigkeit der Reaktion geprüft (Wasser-stoffetnwicklung). Über Nacht stehenlassen, vorsichtig mit Wasser versetzen: Aluminiumsalzniederschlag abfiltrieren.Niederschläge: Sammelgefäß (II) Filtrat: Sammelgefäß V (halogenfreie Lösungsmittel)

M Weißer Phosphor wird durch Luftsauerstoff unter Wärmeentwicklung zu Phosphor-pentoxid oxidiert und daher stets unter Wasser aufbewahrt. Kleine Mengen werden mit Sand bedeckt im Freien in einer Eisenwanne ausgebreitet. Sie entzünden sich nach dem Trocknen spontan.Phosphor(III)-Verbindungen werden, falls erforderlich, unter Schutzgas, im Abzug mit einer 5 %igen Natriumhypochlorit-Lösung (Best.-Nr. 9062), die einige ml einer50 %igen Natronlauge (Best.-Nr. 8655) enthält, unter Eiskühlung oxidiert. Entstehende Phosphate werden mit Calciumhydroxid ausgefällt.Phosphate: Sammelgefäß III (Giftige anorganische Stoffe)Wässrige Lösung: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

N Flüssige anorganische Halogenide und hydrolyseempfindliche Verbindungen werden vorsichtig unter Rühren in eisgekühlte 10 %ige Natronlauge eingetropft.Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Ausnahmen:Fluorverbindungen (vgl. Methode P)

Alternativen:Methode I, K

Halogenide organischer Säuren werden durch Eintropfen in einen Überschuss an Methanol in die Methylester überführt. Die Reaktion kann durch Zugabe einiger Tropfen Salzsäure beschleunigt werden. Neutralisation mit Natronlauge.Sammelgefäß VI (halogenhaltige organische Lösungen)

O Säuren und saure Lösungen werden zunächst in einen großen Wasserüberschuss eingerührt und dann neutralisiert.Sammelgefäß VII (Salzlösungen).Geeignete Basen:• Natronlauge (Best.-Nr. 8655)• Natriumhydrogencarbonat (Best.-Nr. 8551)• Natrium- oder Calciumcarbonat (Best.-Nr. 8563 und 6230)• handelsübliche Neutralisationsmittel (z. B. Pyracidosorb-ROTH®), die einen

Indikator zur Erkennung des Neutralisationpunktes enthalten (Best.-Nr. 0411)

Alternativen:Methode I

Sonderfall:Oleum wird unter Rühren vorsichtig in 40 %ige Schwefelsäure eingetropft. Nach dem Abkühlen wird die hochkonzentrierte Säure wie oben beschrieben weiterbehandelt.

P In Wasser gelöste anorganische Fluorverbindungen werden mit Natriumhydro-gencarbonat (Best.-Nr. 8551) neutralisiert. Anschließend wird Calciumchlorid (Best.-Nr. 3528) oder Calciumhydroxid (Best.-Nr. 3529) im Überschuss zugegeben, um unlösliches Calciumfluorid auszufällen. Der Niederschlag wird abfiltriert. Sammelgefäß II (feste anorganische Stoffe). Filtrat: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Zu beachten:Fluorwasserstoffsäure und ihre Dämpfe verursachen heimtückische, spät einsetzende und langwierige Entzündungen, Kontakt vermeiden und in jedem Fall im Abzug bei geschlossenem Frontschieber arbeiten!

Q Anorganische Cyanide werden durch Wasserstoffperoxid zu Cyanaten und weiter zu CO2 oxidiert. Die wässrige Cyanid-Lösung wird auf einen pH-Wert von 10-11 eingestellt und mit einem Überschuss Wasserstoffperoxid (Best.-Nr. 9681) versetzt. Nach Abklingen der Gasentwicklung säuert man auf pH 8-9 an und lässt die Mischung anschließend mindestens so lange stehen, bis die Wärmetönung abklingt. Reaktion auf Vollständigkeit prüfen. Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

Alternative:Fällung mit Eisen(II)-sulfatlösung als Berliner Blau, auch aus organischen Reaktions-lösungen möglich. Niederschlag abfiltrieren und mit Wasser nachwaschen. Sammelgefäß III

Qu Quecksilber-Reste Verschüttetes und ausgelaufenes Quecksilber ist sofort und vollständig zu entfernen und zu sammeln (s. IV Notfallbeseitigung). Sammelgefäß IV (Quecksilber). Die gesammelten Quecksilberabfälle sowie an Mercurisorb absorbiertes Quecksilber können an den Hersteller oder an Recycling-Firmen zurückgegeben werden. Wenig verunreinigtes Quecksilber kann man selbst reinigen: Um mechanische Verunreinigungen, z.B. Glassplitter, Metallteilchen oder Staub, zu entfernen, lässt man das Quecksilber durch ein dickes Filtrierpapier laufen, das an der Spitze mit einer Nadel durchstochen ist. Anschließend lässt man es durch verdünnte Salpetersäure (Best.-Nr. 9274) und danach mehrmals durch Wasser tropfen. Zur Entfernung von Wasserspuren wird es nochmals filtriert.

Zu beachten:Mit Quecksilber nur über einem Auffanggefäß arbeiten. Räume, in denen Quecksilber verschüttet wurde, müssen ausreichend gelüftet werden. Quecksilberabfälle, auch Quecksilberhaltige Filter, sind immer getrennt von andern Abfällen zu sammeln.

U Schwermetallsalze werden in Wasser oder wässriger Säure gelöst oder durch Oxidation wasserlöslich gemacht. Dann fällt man das Metall als Sulfid, Hydroxid oder Carbonat aus, wobei man die Lösung zur vollständigen Fällung neutralisiert. Der Niederschlag wird abfiltriert: Sammelgefäß III (Giftige anorganische Stoffe und Schwermetallsalze). Filtrat: Sammelgefäß VII (Salzlösungen).

Zu beachten: Quecksilberhaltige Abfälle dürfen mit keinen anderen Abfällen vermischt werden.Alternative: Reste fester Schwermetallsalze werden im Originalbehälter der Sonder-müllentsorgung zugeführt.

V Aus Edelmetallkatalysatoren, bei denen eine Reaktivierung nicht mehr möglich ist, werden die Metalle wiedergewonnen. In den meisten Fällen übernehmen Edelmetall-scheidereien die Überführung der inaktiven und nicht mehr regenerierbaren Katalysatoren in Edelmetalle handelsüblicher Reinheit.

Zu beachten:Feststoffkatalysatoren aus der organischen Synthese, denen Lösungsmittelreste anhaften, können explosive oder giftige Gase freisetzen. In Gegenwart von Luft ist eine katalytische Selbstentzündung der anhaftenden Lösungsmittel oder brennbarer Trägermaterialien möglich.Bei der Behandlung von mit sulfidischen Schwermetallen vergifteten Katalysatoren kann giftiger Schwefelwasserstoff entweichen. Bei Anwesenheit von Selen, Tellur oder Antimon können sich sehr giftige Hydride bilden.Allergiegefährdung durch den Umgang mit platin- und nickelhaltigen Katalysatoren.

Ist eine Wiedergewinnung des Metalls nicht möglich oder nicht wirtschaftlich, so müssen die schädlichen Begleitstoffe entsprechend ihren chemischen Eigenschaften vernichtet werden, bevor der Katalysator einer Sonderabfalldeponie zugeführt wird.

W Antimon-, Arsen-, Wismut- und Tellurhaltige Verbindungen werden in sehr wenig konzentrierter Salzsäure gelöst, evtl. filtriert und mit Wasser verdünnt, bis sich ein weißer Niederschlag bildet. Verdünnte Salzsäure wird bis zur neuerlichen Lösung zugesetzt und mit Schwefelwasserstoff das Sulfid ausgefällt. Der Niederschlag wird abfiltriert: Sammelgefäß III (Giftige anorganische Stoffe). Filtrat: Sammelgefäß VII (Salzlösungen)

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Entsorgung

Selen-Verbindungen werden in wässriger Lösung mit konzentrierter Salpetersäure oxidiert, dann unter Rühren langsam mit Natriumhydrogensulfit-Lösung reduziert. Es bildet sich dunkelgraues Selen, das an eine Aufbereitungsfirma übergeben wird.

X Verunreinigte AdsorbentienVerunreinigte Adsorbentien, die als Chromatographierückstände oder bei der Not-fallentsorgung (Zellstoff zum Aufsaugen verschütteter Flüssigkeiten) anfallen, werden entsprechend den chemischen Eigenschaften und der Menge der adsorbierten Stoffe behandelt. Aggressive oder giftige Stoffe müssen vor der eigentlichen Entsorgung in geeigneter Weise, z. B. durch Auswaschen oder Elution, entfernt werden. Die zur Elution verwendeten Lösungsmittel können häufig wiederverwendet werden. Sonst Sammelgefäß V oder VI. Das Sorbens wird getrocknet und in Kunststoffbeuteln verpackt der Sonderabfallentsorgung zugeführt.Sammelgefäß II (Anorganische Feststoffe).

Y Feste AbfälleFeste Abfälle wie verunreinigtes Verpackungsmaterial, Einmalhandschuhe, Petri-schalen usw. sind getrennt in Plastiksäcken zu sammeln und der Sonderabfall-entsorgung zuzuführen.

Z Krebserzeugende Stoffe ebenso wie erbgutverändernde und fortpflanzungsge-fährdende (fruchtschädigende) Stoffe finden sich in vielen Stoffklassen, und es gibt kein allgemein gültiges Verfahren zu ihrer Beseitigung.• Organische Verbindungen werden im Allgemeinen bei hohen Temperaturen in

geeigneten Verbrennungsanlagen verbrannt.• Kleine Mengen organischer Cancerogene können durch Abbau mit Königswasser

(3 Teile HCl conc. + 1 Teil HNO3 conc.) deaktiviert werden.• Aflatoxine werden mit 3 %iger NaOCl-Lösung zerstört.• Alkylsulfate können durch Eintropfen in eine konzentrierte, eisgekühlte Ammoniak-

Lösung deaktiviert werden.• Schwermetall-Verbindungen können in die Sulfide überführt und deponiert werden

(vgl. Methode U), wobei manche Sulfide aber ebenfalls krebserzeugend sind.• Teerartige oder harzige Reaktionsrückstände können als Folge pyrolytischer

Umsetzungen krebserzeugende polycyclische Aromaten enthalten. Sie müssen daher genauso sorgfältig entsorgt werden wie krebserzeugende Stoffe.

• Alle festen Abfälle wie Probenreste, Filterrückstände, Einweggefäße, Pipetten-spitzen, gebrauchte Handschuhe und möglicherweise kontaminierte Kleidungsstücke sind in einem mit Deckel und Spannverschluss abzudeckendem Kunststoffbehälter zu sammeln und der Entsorgung zuzuführen.

Bei der Handhabung und Sammlung sind strenge Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:• Jeglicher Körperkontakt und Einatmen sind zu vermeiden.• CMR-Stoffe sind in geeigneten, dicht verschließbaren und gekennzeichneten

Behältern zu sammeln, zu lagern und zu transportieren. Alle Behälter müssen außen absolut sauber sein. Flaschen, die flüssige oder gelöste CMR-Stoffe enthalten, dürfen nur in Kunststoffbehältern transportiert werden.

• Die Behälter sind klar, eindeutig und sichtbar zu kennzeichnen und müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: charakterisierende Bezeichnung des Abfalls, die weitgehend die enthaltenen Stoffe und Stoffgruppen berücksichtigt; Gefahrenpiktogramme und Gefahrenhinweise.

• Bei der Einstufung der Abfälle hinsichtlich der krebserzeugenden und fortpflan-zungsgefährdenden Eigenschaften ist von der höchsten zu erwartenden Gefahr auszugehen.

• Die Reinigung von Geräten richtet sich nach der chemischen Beschaffenheit des betreffenden Cancerogens (s.o.).

III Entsorgung von Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

1. Verpackungen ohne Gefahrenpiktogramm (z.B. von destilliertem Wasser, Saccharose) werden nach Entleerung der Wertstoffsammlung (Glascontainer, Kunststoff-/Alt-papiersammlung) übergeben.

2. Verpackungen von Gefahrstoffen, die mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet sind, sind wie folgt zu entsorgen:a) Lösungsmittel: Packung restlos entleeren, im Abzug verdunsten lassen; Vorsicht bei brennbaren Dämpfen. Dann entsorgen wie 1).b) Säuren und Laugen: Packung restlos entleeren; bei Säuren mit Soda-Lösung, bei Laugen mit Citronensäure-Lösung ausspülen. Dann entsorgen wie 1).c) Wasserlösliche feste Stoffe: Packung restlos entleeren, mit Wasser ausspülen. Dann entsorgen wie 1).d) Nicht wasserlösliche feste Stoffe: Packung mit einem geeigneten Lösungsmittel ausspülen; restlos entleeren; dann wie 2a). Schadstoffbehaftetes Lösungsmittel: Sammelgefäß V oder VI (organische Lösungsmittel)

3. Verpackungen, aus denen die Schadstoffe nicht vollständig entleert werden können, sowie Verpackungen von krebserzeugenden und radioaktiven Stoffen kennzeichnen und dem zuständigen Entsorgungsunternehmen übergeben.

IV NotfallbeseitigungDie folgenden Ratschläge sollen helfen, bei einem Unfall, bei einer Leckage oder beim Verschütten von Chemikalien den Gefahrenherd sofort zu beseitigen, d.h. die direkten Folgen einzudämmen und gefährliche Auswirkungen zu verhindern. Oberster Grundsatz dabei ist, die menschliche Gesundheit und Unversehrtheit zu gewährleisten: Der Schutz des Menschen hat Vorrang vor dem Umweltschutz. Im Zweifelsfall, aber auch nur dann, ist es demnach besser, Chemikalien mit Wasser wegzuspülen, bevor ein Mensch zu Schaden kommt, als langwierig zu entsorgen. Selbstverständlich muss jeder Helfer bei einem Notfall elementare Schutzmaßnahmen beachten; dazu gehört das Tragen geeigneter Schutz-kleidung, von Schutzhandschuhen, Gummistiefeln und Schutzbrille. Behälter, in denen Chemikalien nach einem Unfall gesammelt werden, müssen in jedem Fall sofort und möglichst genau beschriftet und mit den vorgeschriebenen Gefahrenpikto-grammen versehen werden.

Bei der Auswahl der Behälter ist Folgendes zu beachten:• Korrosive Stoffe müssen in einen Kunststoffbehälter oder in ein Metallgefäß mit

Kunststoffauskleidung (eingestellter dichter Plastikbeutel) gegeben werden.• Brennbare und selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Blechgefäßen oder in für den

betreffenden Stoff zugelassenen Kunststoffgefäßen aufbewahrt werden.• Stoffe, die giftige oder entzündliche Gase freisetzen können, müssen in einem dicht

verschlossenen Behälter aufbewahrt werden. • Werden Gase oder Dämpfe freigesetzt, die die Verpackung zum Bersten bringen

können, müssen die Behälter so verschlossen werden, dass sich kein Überdruck aufbauen kann (Druckausgleich).Sollen die Stoffe endgültig beseitigt werden, so sind die Entsorgungsratschläge II zu beachten.

Verschüttete Flüssigkeiten werden mit einem geeigneten Absorptionsmittel aufgenom-men. Als Absorptionsmittel kommen Aktivkohle, Kalk, Sand, Vermiculit, Kieselgel und im Handel befindliche spezielle Absorptionsmittel (z.B. Rotisorb, Best.-Nr. 1710) in Frage. Die Flüssigkeit wird mit dem Absorbens abgedeckt, gut durchmischt und das Gemisch in einem geeigneten Behälter der Entsorgung zugeführt. Kleine Mengen ausgelaufener Flüssigkeiten lassen sich gut mit Fließpapier oder Zellstofftüchern aufnehmen. Dies hat den Vorteil, dass man die vollgesogenen Tücher z.B. mit einer Tiegelzange aufnehmen kann und so einen direkten Kontakt vermeidet. Nicht geeignet sind Zellstofftücher für starke Oxidationsmittel, z. B. Salpetersäure, die den Zellstoff entzünden können.

Ausgelaufene Säuren werden sofort mit einem chemisch inerten Adsorptiosnmittel (z.B. Pyracidosorb-Roth®, Best.-Nr. 0411) abgedeckt, bis zur vollständigen Adsorption gut durchmischt und dann restlos aufgenommen. Das beladene Adsorptionsmittel wird in einen Polyethylenbeutel gefüllt und der Entsorgung zugeführt. Alternativ können verschüttete Säuren auch mit Wasser verdünnt und mit Natriumhydrogencarbonat neutralisiert, bis die Mischung nicht mehr schäumt. Kleine Mengen können dann ins Abwasser gespült werden.

DE_28_Entsorgungshinweise_2015.fm Seite 2154 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10

Page 11: Abkürzungen und Symbole -   · PDF fileROTIPHORESE® Produkt ist für die Elektrophorese geeignet ROTIPURAN

EntsorgungVerschüttete Laugen werden sofort mit einem chemisch inerten Adsorptionsmittel (z.B. Basosorb (Best.-Nr. 3287) abgedeckt, bis zur vollständigen Adsorption gut durch-mischt und dann restlos aufgenommen. Das beladene Adsorptionsmittel wird in einen Polyethylenbeutel gefüllt und der Entsorgung zugeführt.

Organische Lösemittel kann man u.U. verdunsten lassen. Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn die ausgelaufene Flüssigkeit mit Glasscherben vermischt ist. Entstehen dabei entzündliche Dämpfe, ist auf den Explosionsschutz zu achten. Alle Zünd-quellen müssen sofort ausgeschaltet werden. Anschließend ist der Raum gut zu lüften.

Feste Stoffe werden zusammengefegt und bis zur endgültigen Entsorgung in ein geeig-netes Gefäß gegeben. Staubbildung ist dabei unbedingt zu vermeiden. Viele feste Stoffe neigen zur Staubbildung und lassen sich besser und mit geringerem Risiko aufnehmen, wenn sie zuvor mit Wasser angefeuchtet werden. Dazu wird das Wasser nicht in dicken Tropfen oder einem festen Strahl aufgespritzt, sondern mittels einer Sprühflasche fein verteilt aufgesprüht.Organische Lösemittel sind zum Anfeuchten nicht geeignet, da sie die Gefahr durch die Bildung giftiger oder entzündlicher Dämpfe noch erhöhen. Auch wasserunlösliche Stoffe werden mit Wasser angerührt, bis eine dicke Paste entsteht, die mit Hilfe zweier Spachtel aufgenommen und in ein geeignetes Gefäß gegeben wird. Eine Ausnahme bilden natürlich Stoffe, die mit Wasser gefährliche Reaktionen eingehen können. Wenn Stoffe mit Wasser heftig reagieren oder leichtentzündliche oder giftige Gase freisetzen können, gilt: Wasser fernhalten! Die Stoffe werden zunächst mit Natriumcarbonat, Vermiculit oder Sand bedeckt und dann in einen möglichst kleinen , trockenen, dicht verschlossenen Metall- oder Glas-behälter gegeben.

Wird Quecksilber auf dem Labortisch oder dem Boden verschüttet, geht die Gefahr von den Quecksilberdämpfen aus, die sich in der Laborluft entwickeln und bei einem andauernden Aufenthalt ernste Gesundheitsschäden verursachen. Deshalb muss verschüttetes Quecksilber sofort und restlos beseitigt werden, auch wenn die akute Gefahr eher gering ist. Räume, in denen Quecksilber verschüttet wurde, müssen ausreichend gelüftet werden.Da sich Quecksilber immer auf eine größere Fläche verteilt, wird zunächst die Unfallstelle markiert und abgesperrt. Dann wird der Boden in weitem Umfang gründlich gefegt. Dazu kann ein normaler Besen oder Handfeger verwendet werden, Quecksilber haftet normaler-weise nicht an den Haaren. Wenn das Quecksilber nicht mehr vollständig von dem mit zusammengefegten Staub und Kehrricht getrennt werden kann, wird der gesamte Kehrricht in einem Sammelgefäß mit entsprechender Kennzeichnung entsorgt.Auf dem Labortisch oder Abzug verspritztes Quecksilber kann sich in feinsten Kügelchen auf den dort befindlichen Geräten verteilen. Die Geräte müssen daher mit einem benetztenden Lösungs-mittel (Aceton oder Ethanol) abgespült werden. Eine große Plastikschale wird als Auffanggefäß untergestellt. Die Spülflüssigkeit lässt sich anschließend abdekantieren.Quecksilberreste, die nach dem Fegen zurückbleiben, werden mit einer Quecksilberzange aufgenommen. Möglich ist auch, sie mit einem Zinkblechstreifen, der zuvor mit etwas Salzsäure angeätzt wurde, aufzusammeln. Wird das Zinkblech mit dem Quecksilber in Kontakt gebracht, zieht es die Tröpfchen unter Bildung eines Amalgams an. Die aufgesammelten Tropfen können anschließend abgeschüttelt und in ein Sammelgefäß gegeben werden. Das Zinkblech sollte bis zu einer evtl. Wiederverwendung im Abzug aufgehoben werden. Bei Verwendung von handelsüblichen Absorbern wie Mercurisorb-Roth® (Best.-Nr. 9461) ist die Gebrauchsanweisung zu beachten. Die früher empfohlenen Methoden, ausgelaufenes Quecksilber durch Aufstreuen von Schwefel, Zinkpulver oder Iodkohle zu binden, sind nahezu wirkungslos.Die weitere Behandlung der gesammelten Quecksilberabfälle ist in den Entsorgungsratschlägen, Methode Qu, beschrieben.

Beim Anfall von gefährlichen Abfällen sind die einschlägigen Vorschriftenzu beachten. Da jede Entsorgungsanlage andere Annahmebedingungen hat, wenden Sie sich diesbezüg-lich an den entsprechenden Betreiber. Dort bekommen Sie auch weitere Informationen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen.

V Adressen

UmweltbundesamtWörlitzer Platz 106844 Dessau-RoßlauPostfach 140606813 Dessau-Roßlauwww.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/

Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V.Behrenstraße 2910117 Berlinwww.bde-berlin.org/

Verband der Deutschen Fassverwertungsbetriebe e. V.Niederkasseler Straße 6040547 Düsseldorfwww.vdf-net.de

VI Weiterführende LiteraturRoth, L., Daunderer, M.Giftliste CD-ROMGiftige, krebserzeugende, gesundheitsschädliche und reizende StoffeCD-ROM zur Fortsetzungecomed Verlag, Landsberg/LechBest.-Nr. K112

Roth, L.Gefahrstoff-Entsorgung CD-ROMCD-ROM zur Fortsetzungecomed Verlag, Landsberg/Lech

Roth, L., Daunderer, M.Erste Hilfe bei Chemikalienunfällen (In der Broschüre sind Entsorgungshinweise angegeben und ausführlich die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Unfall beschrieben.)ecomed Verlag, Landsberg/LechBest.-Nr. 0915

Roth, L.Wassergefährdende Stoffe CD-ROM(Beschreibung von über 1 500 Stoffen mit Hinweisen für die Einleitung in Gewässer.)CD-ROM zur Fortsetzungecomed Verlag, Landsberg/LechBest.-Nr. EP78

Roth, L., Weller, U.Gefährliche chemische Reaktionen CD-ROMecomed Verlag, Landsberg/LechBest.-Nr. EP77

DE_28_Entsorgungshinweise_2015.fm Seite 2155 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008 GefahrenpiktogrammeDas Gefahrenpiktogramm auf dem Kennzeichnungsetikett verweist auf die Hauptgefahr, die von einem Stoff ausgeht. Bei mehreren gefährlichen Eigenschaften sind mehrere Piktogramme erforderlich.

Jedem Piktogramm ist eine Gefahrenbezeichnung und Kodierung zugeordnet, die nicht auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen.

Gefahrenhinweise H-SätzeGefahrenhinweise für physikalische Gefahren

Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren

GHS01Explodierende Bombe

GHS02Flamme

GHS03Flamme über Kreis

GHS04Gasflasche

GHS05Ätzwirkung

GHS06Totenkopf

GHS07Ausrufezeichen

GHS08Gesundheitsgefahr

GHS09Umwelt

H200 Instabil, explosiv.H201 Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wur-

fstücke.H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter,

Spreng- und Wurfstücke.H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurf-

stücke.H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.H220 Extrem entzündbares Gas.H221 Entzündbares Gas.H222 Extrem entzündbares Aerosol.H223 Entzündbares Aerosol.H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H228 Entzündbarer Feststoff.H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung

bersten.H230 Kann auch in Abwesenheit von Luft explosionsartig

reagieren.H231 Kann auch in Abwesenheit von Luft bei erhöhtem Druck

und/oder erhöhter Temperatur explosionsartig reagieren.H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.H242 Erwärmung kann Brand verursachen.H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand

geraten.H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase,

die sich spontan entzünden können.H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.H270 Kann Brund verursachen oder verstärken;

Oxidationsmittel.H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes

Oxidationsmittel.H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung

explodieren.H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder

-Verletzungen verursachen.H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.H301 Giftig bei Verschlucken.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die

Atemwege tödlich sein.H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.H311 Giftig bei Hautkontakt.H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008

Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

Ergänzende Gefahrenmerkmale H-Sätze

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H330 Lebensgefahr bei Einatmen.H331 Giftig bei Einatmen.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige

Symptome oder Atembeschwerden verursachen.H335 Kann die Atemwege reizen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H340 Kann genetische Defekte verursachen.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder

das Kind im Mutterleib schädigen.H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder

das Kind im Mutterleib schädigen.H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361d Kann vermutlichdas Kind im Mutterleib schädigen.H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.H370 Schädigt die Organe.H371 Kann die Organe schädigen.H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter

Exposition.H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder

wiederholter Exposition.H300+H310 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Hautkontakt.H300+H330 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen.H310+H330 Lebensgefahr bei Hautkontakt oder Einatmen.H300+H310+H330

Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H301+H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt.H301+H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen.H311+H331 Giftig bei Hautkontakt oder Einatmen.H301+H311+H331

Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H302+H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt.

H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen.H302+H312+H332

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger

Wirkung.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger

Wirkung.H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein,

mit langfristiger Wirkung.H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt

durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

EUH001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare

Dampf/Luft-Gemische bilden.EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut

führen.EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.EUH201

EUH201A

Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten.Achtung! Enthält Blei.

EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

EUH203 Enthält Chrom(VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten ver-wenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können.

EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Her-stellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten.

EUH208 Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH209EUH209A

Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden.Kann bei Verwendung entzündbar werden.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die

Gebrauchsanleitung einhalten.

DE_29_GHS_und_H_Saetze_2015.fm Seite 2157 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008 Gefahrenklassen und Kategorien

Einstufung KennzeichnungGefahrenklasse Gefahrenkategorie

Piktogramm, Code

Signalwort Gefahrenhinweis

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Unstable explosives

Unst. Expl.

GHS01

Gefahr

H200 Instabil, explosiv.

Unterklasse 1.1 Expl. 1.1 H201 Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.

Unterklasse 1.2 Expl. 1.2 H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Unterklasse 1.3 Expl. 1.3 H203Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Unterklasse 1.4 Expl. 1.4 Achtung H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

Unterklasse 1.5 Expl. 1.5 Kein Piktogramm Gefahr H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

Unterklasse 1.6 Expl. 1.6 Kein Piktogramm, kein Signalwort, kein Gefahrenhinweis

Entzündbare GaseKategorie 1 Flam. Gas 1

GHS02

Gefahr H220 Extrem entzündbares Gas

Kategorie 2 Flam. Gas 2 Kein Piktogramm Achtung H221 Entzündbares Gas.

Entzündbare Aerosole

Kategorie 1 Flam. Aerosol 1

GHS02

Gefahr H222 Extrem entzündbares Aerosol.

Kategorie 2 Flam. Aerosol 2 Achtung H223 Entzündbares Aerosol.

Oxidierende Gase Kategorie 1 Ox. Gas 1

GHS03

Gefahr H270 Kann Brund verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel.

Gase unter Druck

Verdichtetes Gas

Press. Gas

GHS04

Achtung

H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodierenGelöstes Gas

Verflüssigtes Gas

Tiefgekühlt ver-flüssigtes Gas

H281Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.

Entzündbare Flüssigkeiten

Kategorie 1 Flam. Liq. 1

GHS02

GefahrH224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

Kategorie 2 Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

Kategorie 3 Flam. Liq. 3 Achtung H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Entzündbare Feststoffe

Kategorie 1 Flam. Sol. 1 GefahrH228 Entzündbarer Feststoff.

Kategorie 2 Flam. Sol. 2 Achtung

DE_29_GHS_und_H_Saetze_2015.fm Seite 2158 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008

Einstufung KennzeichnungGefahrenklasse Gefahrenkategorie

Piktogramm, Code

Signalwort Gefahrenhinweis

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

Organische Peroxide

Typ A

Self-react. A

GHS01 Gefahr

H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.

Org. Perox. A

Typ B

Self-react. B

GHS01 + GHS02

H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen.

Org. Perox. B

Typ C und DSelf-react. CD

GHS02

Gefahr

H242 Erwärmung kann Brand verursachen.Org. Perox. CD

Typ E und FSelf-react. EF

AchtungOrg. Perox. EF

Typ GSelf-react. G

Kein Piktogramm, kein Signalwort, kein GefahrenhinweisOrg. Perox. G

Pyrophore Flüssigkeiten

Kategorie 1 Pyr. Liq. 1

GHS02

Gefahr H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst.PyrophoreFeststoffe

Kategorie 1 Pyr. Sol. 1

Selbsterhitzungs-fähige Stoffe und Gemische

Kategorie 1 Self-heat. 1 Gefahr H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

Kategorie 2 Self-heat. 2 Achtung H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Kategorie 1 Water-react. 1 Gefahr H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

Kategorie 2 Water-react. 2 GefahrH261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.

Kategorie 3 Water-react. 3 Achtung

Oxidierende Flüssigkeiten

Oxidierende Feststoffe

Kategorie 1Ox. Liq. 1

GHS03

Gefahr H271Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.Ox. Sol. 1

Kategorie 2Ox. Liq. 2

Gefahr

H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.Ox. Sol. 2

Kategorie 3Ox. Liq. 3

AchtungOx. Sol. 3

Korrosiv gegenüber Metallen

Kategorie 1 Met. Corr. 1

GHS05

Achtung H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Akute Toxizität

Kategorie 1 Acute Tox. 1

GHS06

Gefahr

H300H310H330

Lebensgefahr bei Verschlucken.Lebensgefahr bei Hautkontakt.Lebensgefahr bei Einatmen.Kategorie 2 Acute Tox. 2

Kategorie 3 Acute Tox. 3H301H311H331

Giftig bei Verschlucken.Giftig bei Hautkontakt.Giftig bei Einatmen.

Kategorie 4 Acute Tox. 4

GHS07

AchtungH302H312H332

Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

DE_29_GHS_und_H_Saetze_2015.fm Seite 2159 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008

Einstufung KennzeichnungGefahrenklasse Gefahrenkategorie

Piktogramm, Code

Signalwort Gefahrenhinweis

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Kategorie 1A Skin Corr. 1A

GHS05

Gefahr H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Kategorie 1B Skin Corr. 1B

Kategorie 1C Skin Corr. 1C

Kategorie 2 Skin Irrit. 2

GHS07

Achtung H315 Verursacht Hautreizungen.

Schwere Augen-schädigung/Augenreizung

Kategorie 1 Eye Dam. 1

GHS05

Gefahr H318 Verursacht schwere Augenschäden.

Kategorie 2 Eye Irrit. 2

GHS07

Achtung H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sensivilisierung der Atemwege

Kategorie 1 Kategorie 1AKategorie 1B

Resp. Sens. 1Resp. Sens. 1AResp. Sens. 1B

GHS05

Gefahr H334Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Sensibilisierung der Haut

Kategorie 1 Kategorie 1AKategorie 1B

Skin Sens. 1Skin Sens. 1ASkin Sens. 1B

GHS07

Achtung H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Keimzell-Mutagenität

Kategorie 1A Muta. 1A

GHS08

Gefahr H340 Kann genetische Defekte verursachen. (*)Kategorie 1B Muta. 1B

Kategorie 2 Muta. 2 Achtung H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (*)

Karzinogenität

Kategorie 1A Carc. 1AGefahr

H350H350i

Kann Krebs erzeugen. (*)Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.Kategorie 1B Carc. 1B

Kategorie 2 Carc. 2 Achtung H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. (*)

(*) Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.

Reproduktions-toxizität

Kategorie 1A Repr. 1A

GHS08

Gefahr

H360

H360FH360DH360FD

Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (*)Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (*)Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (*)Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (*)

Kategorie 1B Repr. 1B

Kategorie 2 Repr. 2 Achtung

H361

H361fH361dH361fd

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (*)Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. (*)Kann vermutlichdas Kind im Mutterleib schädigen. (*)Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (*)

Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation

Lact. Kein Piktogramm Kein Signalwort H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

(*) Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.

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Einstufung & Kennzeichnung gem. CLP (EG) 1272/2008

Einstufung KennzeichnungGefahrenklasse Gefahrenkategorie

Piktogramm, Code

Signalwort Gefahrenhinweis

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

Kategorie 1 STOT SE 1

GHS08

Gefahr H370 Schädigt die Organe. (*)

Kategorie 2 STOT SE 2 Achtung H371 Kann die Organe schädigen. (*)

Kategorie 3 STOT SE 3

GHS07

Achtung

H335 Kann die Atemwege reizen.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

Kategorie 1 STOT RE 1

GHS08

Gefahr H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. (*)

Kategorie 2 STOT RE 2 Achtung H373Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (*)

(*) Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht.

Aspirationsgefahr Kategorie 1 Asp. Tox. 1

GHS08

Gefahr H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Akut gewässer-gefährdend

Akut 1 Aquatic Acute 1

GHS09

Achtung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Langfristig gewässer-gefährdend

Chronisch 1 Aquatic Chronic 1 Achtung H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Chronisch 2 Aquatic Chronic 2 Kein Signalwort H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Chronisch 3 Aquatic Chronic 3

Kein Piktogramm Kein Signalwort

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Chronisch 4 Aquatic Chronic 3 H413Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

Die Ozonschicht schädigend

Kategorie 1 Ozone 1

GHS07

Achtung H420Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.

DE_29_GHS_und_H_Saetze_2015.fm Seite 2161 Montag, 2. Februar 2015 10:03 10