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NÖ BERUFSSCHULLEHRER Service 1 Service B P S LANDESLEHRER BERUFSSCHULEN LEHRERZEITUNG NÖLZ - NR. 2 / SCHULJAHR 2016/2017 gelebte Demokratie sozialer Dialog Verantwortung maßgeschneidertes Recht

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B P SL AN D E S L E H R E RBERUFSSCHULENNÖ LEHRERZEITUNG

NÖLZ - NR. 2 / SCHULJAHR 2016/2017

gelebte Demokratiesozialer Dialog

Verantwortungmaßgeschneidertes Recht

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⇓ I N H A L T ⇒

Artikel: Seite:

π 50 Jahre PVG - BundespersonalvertretungsrechtMag. Belinda Kalab, Obfrau ARGE BS NÖ, Vors. ZA-BS-NÖ

3 – 6

π Neue Landesparteiobfrau der VP NÖ – Mag. Johanna Mikl-Leitner 7π Neuer NÖ Landesrat für Finanzen – DI Ludwig Schleritzko 7π Ehrenparteiobmann der VP NÖ – Dr. Erwin Pröll 8

Inserat HYPO NOE Landesbank 9π Erste Landeshauptfrau von NÖ – Mag. Johanna Mikl-Leitner 10

π Im Gedenken an: Reg. Rat Erwin Grollehem. Obmann des Zentralausschusses NÖ Berufsschullehrer 11

π Reisegebühren - DienstreisenPeter Amstler

12 – 14

π Kommerzielle Werbung an SchulenIng. Jürgen Kraft

π Lehrgangseinteilung SJ 2017/2018 NÖ Berufsschulen

15 - 16

17

π Websites an Schulen – Beachtung der Richtlinien

π BVA-News – Frühkarenzurlaub, Familienzeitbonus

18

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π NÖ Landesausstellung 2017 20Inserat der UNIQA 20

Inserat der NV 21π Ein paar Gedanken zum Autonomiepaket 2017

Ing. Franz Pleil, Vorsitzender Gewerkschaft Berufsschule NÖ

π Finale der 30. Hallenfußball Landeslehrermeisterschaften 2017π Ski Alpin und Snowboard – Landesmeisterschaften 2017

22 - 25

2627 – 28

π Personelles 29 – 30

BPS⟨

DIE ZEITUNGEXCLUSIV

FÜRMITGLIEDER

RAT und HILFE02742 9005 DW 16520, 16521

FAX DW 16566e-mail: [email protected]

web: www.za-bs-noe.at

PersonalvertretungZentralausschuss

NÖ Berufsschullehrer

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⇓ Liebe Kolleginnen und Kollegen! ⇒

50 JahrePVGBundes-

PersonalvertretungsrechtMag. Belinda KALAB

Obfrau der ARGEBerufsschulen NÖ im ÖAAB

Vorsitzende ZA-BS-NÖMitglied der Landesleitung

Gewerkschaft Berufsschule NÖ

Als – nach dem über 20 Jahre andauernden Prozess derGesetzeswerdung – 1967 das PVG (Personalvertretungsgesetz)in seiner Stammfassung in Kraft gesetzt wurde (leider nicht mitder Zustimmung aller Großparteien), gab es fast 50 Jahre davorbereits für die Privatwirtschaft das Betriebsrätegesetz, auf derenErfahrungen in der Umsetzung für das PVG zurückgegriffenwerden konnte, doch gleichzeitig ein für den ÖFFENTLICHENDIENST maßgeschneidertes Recht gestaltet wurde.

Fünf Jahrzehnte PVG stehen fürKontinuität und Stabilität. Nach mehrals 60 Novellen hat dieses Gesetznoch immer Bestand. Mit diesemGesetz ist ein System derMitbestimmung geschaffen worden,das heute „selbstverständlich“geworden ist.

Der Aufstieg der 2. Republik ist untrennbar mit einer starken Sozialpartnerschaftverbunden. Das Ringen um tragfähige Kompromisse hat dazu beigetragen, dassÖsterreich so dasteht wie es dasteht. Im Vordergrund steht das Miteinander, dasist ein Teil des Erfolgsrezeptes.

In unserer Kultur hat das Verhandelneinen sehr hohen Stellenwert – und dieErwartung, im Rahmen von Verhand-lungen ein Ergebnis zu erzielen, zeigtsich auch im PVG.

Die Schaffung des PVGim Jahre 1967

war und istein Meilenstein für

gelebte Demokratie.

Das PVG als zentralesInstrument des

sozialen Dialogs!

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Ein wesentliches Element dieses Gesetzes ist die Erzielung eines für beide Seitenakzeptables Ergebnisses auf dem persönlichen Verhandlungswege. (Anders als beiGerichtsentscheidungen, wo es „Gewinner“ und „Verlierer“ gibt).

Die „Generalklausel“ des PVG ist der § 2 (1),der bereits in der Stammfassung so lautete:

„Die Personalvertretung ist nach Maßgabe derBestimmungen dieses Bundesgesetzes berufen, dieberuflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen undgesundheitlichen Interessen der Bediensteten zuwahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieserAufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten derBediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen,Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungeneingehalten und durchgeführt werden.“

Den entsprechenden Personalvertretungsausschüssen obliegt nicht nur die Mitwirkung,die Herstellung des Einvernehmens bzw. der Erhalt einer schriftlichen Mitteilungdes Dienstgebers über geplante Maßnahmen, sondern darüber hinaus, und das istebenfalls besonders hervorzuheben, Anregungen zu geben bzw. Vorschläge zuerstatten - mit dem Ziel, zum allgemeinen Nutzen und im Interesse der Bediensteten denDienstbetrieb zu fördern (siehe auch § 9).

Die ursprüngliche Befürchtung, die gesetzliche Personalvertretung würde die gewerk-schaftliche Interessensvertretung ersetzen, hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil:Zwischen diesen beiden Gremien hat sich eine äußerst intensive Zusammenarbeitentwickelt und eine überaus erfolgreiche Kooperation herausgestellt, deren Erfolge sichzeigen können.

Die Pionier-, Knochen- und Aufbauarbeit der Personalvertretung in NÖ Berufsschulenleistete der erste Vorsitzende des Zentralausschusses, Reg. Rat Ing. Erich Pelzel-mayer, mit seinem Team: Hofrat Hans Klimmer, OSR Friedrich Puchner und AnnaTobisch.

Ihnen gebührt unser ganz besonderer DANK in diesem Jubiläumsjahr! Sie warenWegbereiter und haben das wesentliche Fundament für unsere heutige Arbeitgeschaffen.

Es geht also nicht nur um Interessensvertretung,sondern auch um Verantwortung, die auch

wahrgenommen wird.

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DANKEN möchte ich an dieser Stelle aber auch all JENEN, die dieses Gesetz mit„Leben befüllen“. Das sind all unsere Funktionärinnen und Funktionäre, neben demZentral-ausschuss, an den Dienststellen!

Ohne die Arbeit ALLER würde diese Leistungsfähigkeit nicht gegeben sein.

Die bzw. der ÖAAB-FCG-Dienststellenausschussvorsitzende/bzw. -Stellvertreter

DANKE an mein Teamim Zentralausschuss der Landeslehrer an NÖ Berufsschulen

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Für den Bereich der freiwilligen Interessensvertretung der Gewerkschaft im ÖffentlichenDienst:

Für die Landesleitung Gewerkschaft Berufsschule NÖ

Die gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse sind ident mit derPersonalvertretung (Dienststellenausschuss) an denNÖ Landesberufsschulen.

Ausnahme: LBS Schrems⇓ PREISSL-STUBNER Karin, BEd

Sorgen wir auch in Zukunft dafür, dass die Kollegenschaft die Tätigkeit derPersonalvertretungen in den Phasen der Diskussion, Entscheidung undUmsetzung konturenscharf wahrnehmen kann.

Auf eine weitere gute Arbeit im Sinne desSOZIALEN DIALOGS!

Ihre

Mag. Belinda KalabObfrau der ARGE Berufsschulen NÖ im ÖAAB

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⇓ Johanna Mikl-Leitner ist neueLandesparteiobfrau der VP NÖ

„Die starke Stimme für die breite Mitte!“

Beim 45. Ordentlichen Landesparteitag der Volkspartei NÖ wurde die neueLandeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit 98,5 % zur neuen Landesparteivorsitzendengewählt. Wir gratulieren sehr herzlich zu diesem großartigen Wahlergebnis.

Ihr ist es ein großes Anliegen, dass nicht die Themen von oben verordnet werden,sondern dass sie gemeinsam erarbeitet werden. Es steht für sie außer Frage, dass „dieAnliegen der Fleißigen in unserem Land – vom kleinen Angestellten bis zurUnternehmerin – im Mittelpunkt unserer politischen Arbeit stehen müssen“.

Mikl-Leitner forderte „weniger Sachverständigeund wieder mehr Hausverstand“, sie sprach vonzu viel Bürokratie und einer Überregulierung:„Was es zu wenig gibt, ist Augenmaß.“ Sie gabdes Weiteren als Stoßrichtung vor: „Ich will, dasswir die starke Stimme für die breite Mitte sind.“ DieÖVP solle die Partei „für die Fleißigen sein, undich will, dass Niederösterreich das Land für dieTüchtigen ist“.

⇓ Neuer NÖ Landesrat für Finanzen und StraßenbauDipl.Ing. Ludwig Schleritzko

Seit 19. April 2017 ist DI Ludwig Schleritzko Landesratfür Finanzen und Straßenbau in Niederösterreich.

DI Ludwig Schleritzko, geb. am 16. Dezember 1978, ist Agrarökonomund wohnhaft in Mödring (Bezirk Horn).

Infobox – Ausbildung - Werdegang: Zuständigkeiten lt. GO der NÖ Landesregierung:- Matura in Horn- Universität für Bodenkultur in Wien- Büroleiter der EU-Abg. Agnes Schierhuber in Brüssel- Mitarbeit bei LR DI Josef Plank und LR Dr. Stephan Pernkopf- Mitarbeit im Kabinett von Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich- Prokurist Waldland International GmbH- Geschäftsführer Nationalpark Thayatal GmbH

∂ Finanzangelegenheiten∂ Angelegenheiten des NÖ Institutes für

Landeskunde; Bibliothek∂ Gemeindeangelegenheiten/Gemeindeverbände∂ Genehmigung Rechnungsabschluss NÖGUS∂ Allgemeine Bauwirtschaft∂ Grundlagenforschung; Volkszählung + Statistik∂ Straßenpolizei∂ Straßenbau∂ Stiftungsverwaltung

Wir wünschen alles Gute für den Start in der NÖ Landesregierung!

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⇓ Dr. Erwin Pröll - Gratulation zumEhrenparteiobmann der VP NÖ

Erwin Pröll wurde als 33-Jähriger Mitglied der NÖ Landesregierung unter AndreasMaurer. Später wird er Stellvertreter von LH Siegfried Ludwig und im Jahr 1992 selbstLandeshauptmann.

In seiner Amtszeit erfolgte die Übersiedelung der Landesregierung und des Landtagesnach St. Pölten. Die EU-Osterweiterung nutzte Erwin Pröll, um das Land wirtschaftlichweiter in Richtung Export zu positionieren und so Standort und Arbeitsmarkt zu stärken.Hohe Investitionen wurden u.a. in Wissenschaft und Forschung getätigt, dieDonaubrücke Traismauer wurde errichtet, der Kindergarten für 2,5-Jährige eingeführtund das NÖ Modell zur 24-Stunden-Pflege geschaffen, um nur einige Beispiele zunennen.

„NÖ hat mein ganzes politisches Leben bestimmt und mehr als die Hälfte meinespersönlichen Lebens. Davon Abschied zu nehmen ist unmöglich, da müsste ichmein Leben umschreiben oder neu definieren. Mein Herz wird, ob mit oder ohneFunktion, immer an diesem Land hängen!“, so Dr. Erwin Pröll am Landesparteitag.

Einstimmig wurde er zum EHRENPARTEIOBMANN der VP NÖ gewählt!HERZLICHE GRATULATION!

⇓ DANKE Erwin Pröll ⇒

für all deine Unterstützung für dein Mitdenken für deine Wegbereitungen für „BLAU-GELBE Berufsschullösungen“, wie z.B.:

NÖ Klassenschüler-höchstzahl 25 NÖ Supplierregelung

NÖ Erzieherdienstfaktor NÖ Bezugsvorschüsse

NÖ StundenpoolTOP NÖ Landesberufs-

schulen mitmodernster Ausstattung

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⇓ Erste Landeshauptfrau von NÖMag. Johanna Mikl-Leitner

Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) übergabsein Amt am Mittwoch, den 19. April 2017,- nach knapp 25 Jahren - offiziell an JohannaMikl-Leitner (ÖVP).

Er hat in dieser Zeit Niederösterreichpolitisch geprägt und zahlreiche neueAkzente gesetzt.

Mag. Johanna Mikl-Leitner wurde mit 92,9Prozent im Landtag gewählt. In ihrer Antrittsredeerklärte sie: „Ich übernehme das Amt mit Demutund möchte Niederösterreich mit Mut in dieZukunft führen. Ich bin glücklich und stolz, indieser Funktion für das Bundesland arbeiten zudürfen.“

Ihr Vorgänger Erwin Pröll habe das Land„exzellent geführt“. „Du hast es geschafft,Niederösterreich zu einem starken, selbst-bewussten Bundesland zu machen“,bedankte sie sich bei Pröll.

Als ihre Ziele nennt sie u.a.:

∂ Neue Herausforderungen neu zubeantworten und die Chancen unsererZeit zu nutzen, die im Generations-wechsel liegen.

∂ Die regionale Wirtschaft durch eineintelligente Standortpolitik und Betriebs-ansiedlung im ländlichen Raum zustärken.

∂ Masterplan für Digitalisierung – alsChance für mehr Arbeitsplätze.

Wir gratulieren zur neuen Aufgabe,wünschen alles Gute und freuen unsauf eine weitere gute Zusammenarbeit!

Mag. Johanna Mikl-LeitnerLandeshauptfrau

INFOBOX:

Geb.: 9. 2. 1964, HollabrunnWirtschaftspädagogin, Klosterneuburg

Johanna Mikl-Leitner ist gemeinsam mitihren drei Geschwistern in Großharras imBezirk Mistelbach aufgewachsen und dortzur Volksschule gegangen.

Realgymnasium und Handelsakademiehat sie in Laa an der Thaya besucht.

An der Wirtschaftsuniversität Wien hat sieschließlich das Studium der Wirtschafts-pädagogik erfolgreich abgeschlossen.

Heute lebt Johanna Mikl-Leitner in Kloster-neuburg. Sie ist verheiratet und Mutterzweier Kinder.

Politischer Werdegang⇓ Abgeordnete zum Nationalrat von 1999 bis 2003⇓ Landesrätin für Soziales, EU- Regionalpolitik, Arbeit und Familie von 2003 bis 2011⇓ Bundesministerin für Inneres von 2011 bis 2016⇓ Landeshauptmann-Stellvertreterin von 21. April 2016 bis 18. April 2017

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⇓ Im Gedenken an:Reg. Rat Erwin GROLL

Im September 2016 ist Herr Regierungsrat Erwin Groll (Berufsschulinspektor i.R.) im79. Lebensjahr verstorben.

Seit der Errichtung der Personalvertretungen im Jahre 1967 war Reg. Rat Erwin Groll alsPersonalvertreter tätig (als Obmann des Dienststellenausschusses an der BerufsschuleTheresienfeld). Bereits im Jahr 1971 wurde als er Schriftführer in den Zentralausschussder Landeslehrer an NÖ Berufsschulen gewählt. Von 1972 bis 1979 war er Obmann-Stellvertreter im Zentralausschuss.

Vorsitzender des Zentralausschussesder NÖ Berufsschullehrer

1979 – 1988

Herr Erwin Groll hat durch seinen Weitblick, seineBeharrlichkeit und seine Konsequenz die heutigeStellung des Zentralausschusses maßgeblichbeeinflusst und vor allem für die Kollegenschaftvieles erreicht, von dem wir heute noch profitieren.

Wir DANKEN Herrn Regierungsrat Erwin Groll für sein Engagementzur Wahrung der Interessen unserer Berufsgruppe (er war weit über dieLandesgrenzen hinaus vor allem als Spezialist für besoldungsrechtliche

Fragen bekannt) sowie für seinen unermüdlichen Einsatz – galt es doch zurdamaligen Zeit die Durchsetzungskraft der Personalvertretung auf- und

auszubauen - DANKE im Namen der „NÖ Berufsschule“.

Nicht das Freuen, nicht das Leidenstellt den Wert des Menschen dar.Immer nur wird das entscheiden,was der Mensch den Menschen war.

RegierungsratErwin GROLL

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⇓ Reisegebühren - Dienstreisen ⇒

Grundsätzliche Regelung:

ReisegebührenvorschriftDer/Die Lehrer/in hat den Anspruch aufReisegebühren bei seiner/ihrer Dienststelle(Stammschule) mittels vollständig ausgefüllterReiserechnung bis spätestens 6 Monate nach derDienstreise bei sonstigem Anspruchsverlust geltendzu machen.

Konkret mit dem Monatsersten, in dem Monat,in dem das Ende der Dienstreise fällt.

Der/Die Lehrer/in hat also nach dem Monat, in demdie Dienstreise geendet hat, für die Reiserechnungs-legung fünf Monate Zeit.

Peter AMSTLERVors.-Stellvertreter im ZA-BS-NÖ

und Obmann-Stv. der ARGEBerufsschulen NÖ im ÖAAB

Beispiel:Dienstreiseende: 28. Jänner

Reiserechnung muss bis Ende Juni gelegt werden

Dienstreise:liegt vor, wenn sich ein/eine Lehrer/in auf Grund eines erteilten Auftrags an einenaußerhalb des Dienstortes/Wohnortes gelegenen Ort begibt und die Wegstrecke von derDienststelle/Wohnung zu diesem Ort mehr als 2 km beträgt.

Dem/Der Lehrer/in gebührt dabei die Reisekostenvergütung und die Reisezulage.

Beförderungszuschuss:

1. Als Beförderungsnachweis wird ein Beleg (Fahrschein, Ticket) der Reiserechnungbeigefügt. Es erfolgt die Abrechnung entsprechend der ausgewiesenen Kosten.Ein Fahrtkostenersatz für die Benützung der ersten Klasse/Businessklasse wirdunverändert nicht erstattet und es erfolgt die Verrechnung nach den Vorgabendes Beförderungszuschusses.

2. Es wird kein Beleg (Fahrschein, Ticket) beigelegt. Es wird ein Beförderungs-zuschuss unter Zugrundelegung des amtlichen Distanzanzeigers, der beizulegenist und die Berechnung der Fahrtkosten nachvollziehbar sein muss,ausbezahlt.

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Nach den aktuellen Ansätzen der Reisegebührenvorschrift beträgt der Ersatzje Wegstrecke:⇓ für die ersten 50 km € 0,20 je Kilometer,⇓ für die weiteren 250 km € 0,10 je Kilometer⇓ und für jeden weiteren Kilometer € 0,05.

Insgesamt darf der Beförderungszuschuss € 52,00 nicht übersteigen.Bei Weglängen bis 8 km beträgt der Beförderungszuschuss⇓ € 1,64 je Wegstrecke.

Die Dauer einer Dienstreise wird vom Zeitpunkt des Verlassens bis zum Zeitpunkt desWiederbetretens der Dienststelle bzw. der Wohnung berechnet.

Nächtigungsgebühr:Wenn der/die Lehrer/in nachweist, dass die tatsächlichen Auslagen für die Nächtigungdie ihm/ihr zustehende Nächtigungsgebühr übersteigen (Rechnung für Nächtigungohne Frühstück!), kann ihm/ihr zusätzlich ein Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichnachgewiesenen Auslagen, höchstens aber in der Höhe von 600 v. H. Überschreitungder Nächtigungsgebühr gewährt werden.Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen begründet nur dann einenAnspruch nach der RGV, wenn diese auf Grund eines Dienstauftrages und außerhalbdes DIENST- und WOHNortes erfolgt. Werden dem/der Teilnehmer/in Verpflegung bzw.Nächtigungsmöglichkeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, entfällt der Anspruch aufTages- bzw. Nächtigungsgebühr.

Steuerreform 2015/2016:Umsatzsteuerliche Änderungen für den Tourismusbereich

Erhöhung des Steuersatzes für BeherbergungAb 1. Mai 2016 erhöht sich der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen auf13 %. Die Steuersatzerhöhung betrifft erstmalig Umsätze, die nach dem 30. April 2016ausgeführt werden.

Zimmer mit FrühstückIm Hotelgewerbe häufig vorkommende Pauschalpreise für Zimmer mit Frühstück, aberauch mit Halb- und Vollpension, unterlagen zur Gänze dem ermäßigten Steuersatz(10 %), wenn der Preis dafür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Im Zuge derSteuerreform 2015 hat der Gesetzgeber diese gesetzliche Regelung geändert: Währenddie Beherbergung ab dem 1. Mai 2016 dem 13-prozentigen Steuersatz unterliegt,unterliegt die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, sofern dies gemeinsam mitder Beherbergung erfolgt, auch weiterhin dem 10-prozentigen Steuersatz.

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Service 14 Service

Dies gilt auch dann, wenn der Gast einen Pauschalpreis für Nächtigung inklusiveFrühstück zahlt. Zahlt ein Gast für eine Nächtigung inklusive Frühstück ab 1. Mai 2016einen Pauschalpreis, ist dieser in die dem 13-prozentigen Steuersatz unterliegendeNächtigung und das dem 10-prozentigen Steuersatz unterliegende Frühstückaufzuschlüsseln.

Registrierkassen- und BelegerteilungspflichtMit der Steuerreform wurde die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt.In unmittelbarem Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht steht dieBelegerteilungspflicht.

Unternehmer haben ab 1. Jänner 2016 über jeden Barumsatz einen Beleg zu erstellenund ihren Kunden auszuhändigen. Dies gilt unabhängig von der umsatzsteuerlichenRechnungsstellungspflicht. Jeder Kunde ist wiederum dazu verpflichtet, den Beleganzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen.

Der Beleg hat folgende Angaben zu erhalten:

∂ Bezeichnung des leistenden Unternehmers,∂ fortlaufende Nummer,∂ Tag der Ausstellung,∂ Menge und Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang

der sonstigen Leistung,∂ Barzahlungsbetrag, wobei es genügt, wenn dieser Betrag auf Grund der

Belegangaben rechnerisch ermittelbar ist.

Der Unternehmer hat eine Kopie von jedem Beleg über 7 Jahre aufzubewahren.

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⇓ Kommerzielle Werbung an SchulenVerbot aggressiver Geschäftspraktiken

⇓ Firmenlogo⇓ Vorträge⇓ Werbeaufdruck Sponsor

Werbeplakate⇒Präsentationsmaterial ⇒

Der Landesschulrat für Niederösterreich verweist zudieser Thematik auf das Rundschreiben Nr. 10/2015des Bundesministeriums für Bildung mit dem Titel„Kommerzielle Werbung an Schulen – Verbotaggressiver Geschäftspraktiken“.

Ing. Jürgen KRAFTMitglied im ZA-BS-NÖ

In diesem sind die für diesen Themenbereich zentralen Bestimmungen desVerfassungsrechtes sowie auf einfachgesetzlicher Ebene des Schulrechts, desWettbewerbsrechtes und des allgemeinen Zivilrechts angeführt; unter Zugrundelegungdieser Bestimmungen ist die Zulässigkeit einer bestehenden oder künftigenZusammenarbeit der Schulen und sponsernden Firmen oder Institutionen zu beurteilen.

Die im Erlass des Bundesministeriums für Bildung (abrufbar unter www.bmb.gv.at unterRubrik Rundschreiben des BMB) gegebenen Fallbeispiele basieren auf jüngst ergangeneEntscheidungen der Zivilgerichte; somit kommt ihnen richtungsweisende Bedeutung zu.

Ausgehend vom Grundgedanken, wonach Werbung jedenfalls unzulässig ist, wennsie von den Adressaten nicht als solche erkannt wird, ist dem Verhältnis Alter derSchüler zum Inhalt der Werbung eine besondere Bedeutung beizumessen. Bei dieserEinschätzung ist in jeder Hinsicht besondere Sensibilität walten zu lassen.

Folgende Beispiele sollen als Hilfestellung bei der Einschätzung, ob diegewünschte Marketingmaßnahme im Bereich des Erlaubten liegt oder nicht,dienen:

∂ Gegenstände, welche nicht ausschließlich als Schulutensil anzusehen sind, z.B.:Sackerl mit aufgedrucktem Firmenlogo, das keinerlei Verknüpfung mit dem Kaufeines bestimmten Produktes aufweist, fallen nicht unter das Verbot deraggressiven Werbung.

∂ Weiterhin erlaubt bleiben Vorträge im Rahmen des Unterrichtes in Ergänzung deslehrplanmäßigen Unterrichtes zur Herstellung eines Praxisbezuges z.B.: durchMitarbeiterInnen einer Bank/Versicherung etc.; nicht erlaubt ist hingegen dieVerknüpfung dieser Vortragstätigkeit im Unterricht mit der Werbung für bestimmteProdukte (weder Anpreisen, noch Verteilen von Werbematerialien). Die inhaltlicheGestaltungsmöglichkeit der Schule muss im Rahmen derartiger Vorträge gewahrtbleiben.

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Service 16 Service

∂ Nicht zulässig ist die Durchführung eines Projektes zum Thema „RichtigerUmgang mit Geld“ im Zusammenwirken der Schule mit einer Bank, bei dem jeder(andernfalls käme das Projekt nicht zustande) Schüler bei dieser Bank ein, wennauch kostenloses, Konto für einen bestimmten Zeitraum eröffnen muss.

∂ Das Zurverfügungstellen von Sportdressen mit Werbeaufdruck eines Sponsors istgestattet.

∂ Das Aufstellen eines Kalenders mit Werbelogo im Konferenzzimmer ist zulässig.

∂ Das Verteilen von Präsentationsmaterial der Schule zB im Rahmen des Tages deroffenen Tür in einer mit Sponsorlogo versehenen Mappe ist nicht zulässig, dadadurch der Anschein erweckt wird, dass sich die Schule mit diesem Anbieteridentifiziert.

∂ Das Anbringen von Werbeplakaten ist wie bisher erlaubt, wenn diese Plakatealtersadäquat gestaltet sind und dies nicht im Übermaß erfolgt (Schulen dürfenkeine „Litfaßsäulen“ sein).

Von den Schulleiterinnen und Schulleitern ist immer eine sorgfältigeEinzelfallprüfung vorzunehmen, bei deren Entscheidungsfindung derLandesschulrat für Niederösterreich gerne einbezogen werden kann.

Für den Bereich der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattetenPflichtschulen sowie der mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten mittleren undhöheren Schulen ist darauf hinzuweisen, dass die Schulleitungen im Anlassfall dazuverpflichtet sind, mit dem jeweiligen Schulerhalter hinsichtlich der Erlaubtheit einerSponsoringmaßnahme im Sinne dieses Erlasses Kontakt aufzunehmen.

(Entnommen aus: Erlass des LSR für NÖ vom 12.11.2015 – Zahl: I-111/193-2015)

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Lehrgangseinteilung SJ 2017/2018NÖ Berufsschulen

Der Beginn und das Ende der Lehrgänge sowie die Ferien für das Schuljahr 2017/2018werden wie folgt festgelegt:

Variante 1: Variante 2:Landesberufsschulen:Amstetten, Eggenburg,Eggenburg - Standort Stockerau, Geras,Langenlois, Lilienfeld, Mistelbach,Neunkirchen, Pöchlarn, Schrems,Stockerau, Waldegg, Zistersdorf

Landesberufsschulen:

Baden, Hollabrunn, Laa/Thaya,St. Pölten, Theresienfeld

10-Wochen-Lehrgänge 10-Wochen-LehrgängeI. Lehrgang I. Lehrgang4. September 2017 – 8. November 2017

Unterrichtsfrei: 27. Oktober 2017Unterricht: Samstag, 4. November 2017 + autonome Einbringung

4. September 2017 – 8. November 2017

Unterrichtsfrei: 27. Oktober 2017Unterricht: Samstag, 4. November 2017 + autonome Einbringung

II. Lehrgang II. Lehrgang9. November 2017 – 22. Dezember 20178. Jänner 2018 – 27. Jänner 2018

Unterricht: Samstag, 11. November 2017

9. November 2017 – 16. Dezember 20178. Jänner 2018 – 3. Februar 2018

Unterricht: Samstag, 11. November 2017III. Lehrgang III. Lehrgang29. Jänner 2018 – 3. Februar 201812. Februar 2018 – 23. März 20184. April 2018 – 21. April 2018

12. Februar 2018 – 23. März 20184. April 2018 – 28. April 2018

IV. Lehrgang IV. Lehrgang23. April 2018 – 18. Mai 201822. Mai 2018 – 30. Juni 2018

Unterrichtsfrei: 30. April 2018, 11. Mai 2018Unterricht: Samstag, 2. Juni 2018 + autonome Einbringung

30. April 2018 – 18. Mai 201822. Mai 2018 – 7. Juli 2018

Unterrichtsfrei: 30. April 2018, 11. Mai 2018Unterricht: Samstag, 2. Juni 2018 + autonome Einbringung

Ferienregelung FerienregelungWeihnachtsferien:23. Dezember 2017 – 6. Jänner 2018

Weihnachtsferien:18. Dezember 2017 – 6. Jänner 2018

Semesterferien:5. Februar 2018 – 10. Februar 2018

Semesterferien:5. Februar 2018 – 10. Februar 2018

Osterferien:24. März 2018 – 3. April 2018

Osterferien:24. März 2018 – 3. April 2018

Pfingstferien:19. Mai 2018 – 21. Mai 2018

Pfingstferien:19. Mai 2018 – 21. Mai 2018

Beginn der Hauptferien:2. Juli 2018

Beginn der Hauptferien:9. Juli 2018

Verordnung des Landesschulrates für NÖ vom 28.03.2017 (Zahl: I-1031/122-2017)

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Websites an SchulenBeachtung der Richtlinien

Beim Publizieren schuleigener WorldWideWeb-Homepages im Internet ist mit größterSorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzugehen.

Selbstverständlich darf das Publizieren von Websites nur im Rahmen der Gesetzeerfolgen. In diesem Zusammenhang darf der Erlass vom 27.03.2003, GZ I-1080/5-2003des LSR für NÖ in Erinnerung gerufen werden, in welchem auf die Notwendigkeit, vorVeröffentlichung eines Fotos die ZUSTIMMUNG der abgebildeten Person (bei nichteigenberechtigten SchülerInnen die Einverständniserklärung der/des Erziehungs-berechtigten) einzuholen, verwiesen wird.

Diese Zustimmungserklärung muss die Möglichkeit der Veröffentlichung des Fotos auf derschuleigenen Website beinhalten und auf die allfällige Veröffentlichung weiterführenderInformationen in Zusammenhang mit dem Foto (z.B. Name der einzelnen abgebildetenSchülerInnen) hinweisen.

Der für die Website Verantwortliche hat dieselaufend auf das Vorhandensein von sensiblenDaten im Sinne des § 4 Z 2 desDatenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000, BGBl. INr. 165/1999 idgF) zu überprüfen und diesegegebenenfalls zu entfernen.

Wird auf der schuleigenen Website auf Inhalteanderer Seiten verlinkt, so ist zu beachten, dassfür den User eindeutig erkennbar sein muss,dass auf fremde Inhalte verlinkt wird.

Weiters darf darauf verwiesen werden, dass der Linksetzer grundsätzlich selbst haftbarwerden könnte, wenn der Inhalt der Seite, auf die verlinkt wird, rechtswidrig ist, wobei in§ 17 E-Commerce-Gesetz (ECG, BGBl. I Nr. 152/2001 idgF) eine Haftungsbeschränkungfestgelegt ist.

Auch für Websites gilt die Offenlegungspflicht („Impressum“) gemäß § 25Mediengesetz (MedienG, BGBl. Nr. 314/1981 idgF).

Es versteht sich von selbst, dass Benutzerkennungen und Passwörter nicht im öffentlichenBereich von Websites bzw. Webservern abgelegt werden dürfen.

Die oben genannten Gesetzesbestimmungen können unter www.ris.bka.gv.at jederzeitabgerufen werden.

(Entnommen aus: Erlass des LSR für NÖ; Zl. Präs.-414/107-2011 vom 5.10.2011)

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BVA-NEWS⇓ FrühkarenzurlaubFamilienzeitbonus

Seit 1.3.2017 erhalten Personen, die nach der Geburt eines KindesFamilienzeit in Anspruch nehmen, einen Familienzeitbonus.

Bei der Familienzeit, die zwischen 28 und 31 Tagen dauern kann, handelt es sichum eine Sonderform des untermonatigen unbezahlten Urlaubes. Während jedochbeim untermonatigen unbezahlten Urlaub die Versicherung weiterläuft, ist bei derFamilienzeit die Versicherung grundsätzlich unterbrochen und der Dienstnehmervom Dienstgeber abzumelden.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist jedoch abweichend dazu Folgendes zubeachten:

∂ Dienstnehmer des öffentlichen Dienstes (auch der Universitäten) haben inder Regel gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Anspruch auf einenFrühkarenzurlaub (Papamonat).

∂ Auch dieser gilt als Familienzeit im Sinne des Familienzeitbonusgesetzes.

∂ Konsumiert ein Dienstnehmer einen solchen Frühkarenzurlaub, so galt bereitsbisher, dass die Versicherung weiterläuft und die Beiträge zur Gänze vomDienstgeber zu bezahlen sind. Diese Regel bleibt auch nach Einführung desFamilienzeitbonus unverändert.

∂ Im Ergebnis ist ein BVA-versicherter Dienstnehmer, der einen gesetzlichen oderkollektivvertraglichen Frühkarenzurlaub konsumiert und während dessenFamilienzeitbonus erhält, nicht von der Versicherung abzumelden.

∂ Die Beiträge während des Frühkarenzurlaubes trägt der Dienstgeber.

Nur im - vermutlich seltenen - Fall einer vereinbarten Familienzeit ohnezugrundeliegendem Frühkarenzurlaub ist der Dienstnehmer von der Versicherungabzumelden.

Kontaktdaten:BVA Hauptstelle

Wien, Niederösterreich und BurgenlandJosefstädter Straße 80, 1080 Wien

Tel. 050405 Homepage: www.bva.at

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NiederösterreichischeLANDESAUSSTELLUNG 2017

„Alles was Recht ist“ vom 1. April bis 12. November 2017 Pöggstall

Heuer gibt die Niederösterreichische Landesausstellung mit dem Thema „Alles wasRecht ist“ Einblicke in das Miteinander von Menschen und lädt dabei ein, mehr über„Recht“ zu erfahren. Dabei wird auf die Geschichte der Rechtsprechung geblickt und dahin, wo wir uns gemeinsam hinbewegen. Wie wir miteinander unsere Welt gestalten, imKleinen wie im Großen. Und wie Menschen früher miteinander umgingen – und wie wirjetzt und hier. Mehr Informationen zur NÖ Landesausstellung erhalten Sie unterwww.noe-landesausstellung.at

Ausstellung: ISLAMSonderausstellung:

Freyheit durch Bildung – 500 Jahre Reformationvom 18. März bis 5. November 2017

Die Schallaburg zeigt von 18. März bis 5. November 2017 die Ausstellung „ISLAM“. ImFokus dieser Ausstellung steht das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicherreligiöser und kultureller Traditionen. Dabei rückt jene Religion in den Mittelpunkt, die oftim Widerspruch zur europäischen Gesellschaft gesehen wird: der Islam. MehrInformationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter www.schallaburg.at

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⇓ Aus der Bundesleitung ⇒

Glaubt man, was man hört,oder hört man, was man glaubt?

Ein paar Gedanken zum Autonomiepaket 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach 12 Verhandlungsrunden mit Gewerkschaftsvertreternund Vertretern des BMB wurde der Entwurf zumAutonomiepaket in die Begutachtung geschickt.

Wenn man die Nachrichten in den diversen Medienverfolgt, könnte man meinen, dass es wieder dieLehrergewerkschaft ist, die das ja so tolle Autonomiepaketverhindern wollte.

Ing. Franz PleilVorsitzender

der GewerkschaftBerufsschule NÖ

Obwohl das Autonomiepaket erst in Begutachtung istund das Gesetz noch lange nicht in Kraft ist, hat dasBMB bereits eine 24-seitige Hochglanzbroschüre mitdem Namen „UPDATE SCHULE“ herausgebracht,bei dem das Autonomiepaket hochgelobt wird.

Auf mehreren Seiten der Broschüre gibt es nurpositive Stellungnahmen von Pädagogen, Direktorenund sogenannten Bildungsexperten wie z.B. Dr.Hannes Androsch.

Wenn man jedoch bei den Verhandlungen (zumindest teilweise) dabei war, so kann manbei Gott nicht alles glauben, was man in dieser Broschüre und in den Medien hört undliest. Ja, im Gegenteil, auf Grund meiner persönlichen Erfahrung höre ichmanchmal etwas, das vom BM nicht gesagt wurde, aber was ich persönlichglaube……

Nun zu den Details und zu den Hauptpunkten des Schulautonomiepaketes:

∂ Die Landesschulräte werden aufgelöst und es werden Bildungsdirektionen geschaffen,die sich im jeweiligen Bundesland in 2 Abteilungen gliedern, der Präsidialabteilung undder pädagogischen Abteilung. Der/die Bildungsdirektor/in des jeweiligenBundeslandes ist direkt dem Bundesministerium unterstellt und nur inLandesangelegenheiten ist er/sie an die Weisungen der Landesregierung gebunden.Die vom Bund bereitgestellten und betriebenen IT-Verfahren für dasPersonalmanagement und für die Besoldung sind zu verwenden.

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Ich glaube hier, dass die Absicht dieser Änderung unter anderem war, dassWeisungen des Bundes auf direktem Weg bis zu den Schulen umgesetzt werdenkönnen und dass der Bund dadurch die absolute Kontrolle über das Schulwesen derLänder erhält.

∂ Ein Kernstück des Reformpakets betrifft die Autonomie an den Schulen. DerSchulleiter oder die Schulleiterin wird künftig Personalressourcen, die von derSchülerzahl abhängig sind, zugeteilt bekommen und er oder sie legen dieKlassengrößen, die Mindestschülerzahl für einen Freigegenstand, eine unverbindlicheÜbung oder einen Förderunterricht fest. Außerdem bestimmt er/sie unter welchenBedingungen leistungsdifferenzierter Unterricht zu erteilen ist und ab wannSprachstartgruppen und Sprachförderkurse zu bilden sind. Es können (oder müssen)auch Schüler/innen von verschiedenen Klassen zusammengefasst werden. DieKlassenschülerhöchstzahlen sind komplett aufgehoben und werden gesetzlich nichtmehr festgelegt. Und wenn die Schulleitung mit dem SGA, vier Wochen vor Ende desUnterrichtsjahres für die Planung des nächsten Unterrichtsjahres kein Einvernehmenherstellen kann, so hat die Bildungsdirektion zu entscheiden.Wenngleich es auch jetzt vom BM das Lippenbekenntnis gibt, dass die Ressourcennicht gekürzt werden, so glaube ich hier, dass es dem BM nicht wirklich um dieAutonomie der Schulen geht, sondern man hat für zukünftigeEinsparungsmaßnahmen die Voraussetzungen geschaffen. Man braucht nicht mehrviele Gesetze (wie z.B.: Klassenschülerhöchstzahlen, Teilungszahlen, LDU, etc.) zuändern, um Einsparungseffekte zu erzielen, sondern man kürzt ganz einfach diePersonalressourcen. Es stellt sich des Weiteren auch die Frage, wie die Ressourcenzugeteilt werden? Wenn Ressourcen nur auf Schülerzahlen bezogen werden, wird esproblematisch! Es gibt ja Schulen mit mehreren kleinen „Splitterberufen“ und anderemit sehr „einheitlichen“ Berufen sowie unterschiedliche Schüler-, Personal- undRaumsituationen an den Berufsschulen. Wenn sämtliche Einteilungen schulautonomentschieden werden müssen, hat die vorgesetzte Dienstbehörde bzw. dieBildungsdirektion keine Möglichkeit, bei der Aufteilung der Ressourcen ausgleichendeinzugreifen.

∂ Bezüglich Neuaufnahmen von Lehrerinnen und Lehrer hat die Schulleitung innerhalbder von der Bildungsdirektion gesetzten Frist eine begründete Auswahl aus den (auch)für ihre Schule wirksamen Bewerbungen zu treffen. Die ausgewählten Bewerberinnenund Bewerber sind im Hinblick auf ihre Eignung zu reihen. Beabsichtigt dieBildungsdirektion der Auswahlentscheidung der Schulleitung nicht zu entsprechen, sohat die Schulleitung das Recht, sich begründet gegen die Zuweisung auszusprechen.Nimmt die Bildungsdirektion die Zuweisung dennoch vor, so ist sie gegenüber derSchulleitung zu begründen.Vom BM wird in den Medien gesagt, die Schulleitung kann sich die Lehrer undLehrerinnen selber aussuchen. Im Gesetzestext steht aber eindeutig, dass dieBildungsdirektion diese Entscheidung „overrulen“ kann. In NÖ war es allerdings imBerufsschulbereich grundsätzlich ohnehin schon so, dass die Bewerber imEinvernehmen mit Direktion, Personalvertretung und Schulaufsicht ausgewähltwurden.

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∂ Die Dauer einer Unterrichtseinheit muss nicht für jeden Gegenstand 50 Minutenbetragen. Aus Gründen der pädagogischen Zweckmäßigkeit oder ausorganisatorischen Gründen kann die Dauer von Unterrichtsstunden durch denSchulleiter für einzelne oder alle Unterrichtsgegenstände auch mit weniger oder mitmehr als 50 Minuten festgelegt werden. Am Ende des Unterrichtsjahres (Lehrganges)muss die Erfüllung der lehrplanmäßig vorgesehenen gesamten Unterrichtszeitrechnerisch nachvollziehbar sein.Klingt für die Medien gut, aber es soll mir jemand zeigen, wie man einen Stundenplanin lehrgangsmäßigen Berufsschulen machen kann, wenn bei unterschiedlichenKlassen mit mehreren Lehrpersonen der „Gegenstand A“ nur 45 Minuten dauert undder „Gegenstand B“ jedoch 55 Minuten dauert und dabei die Gesamtunterrichtszeiteingehalten werden muss?

∂ Der Einfluss und das Mitspracherecht des Schulgemeinschaftsausschusses werdengrößer. Entgegen des ursprünglichen Entwurfes wurden vermutlich auf Grund vonEinflüssen der Eltern- und Schülervertreter dem SGA zusätzliche Rechte eingeräumt.Zusätzlich zu den bisherigen Rechten wie z.B. die Erklärung von SchulbezogenenVeranstaltungen, ist mit dem SGA, im Zuge der Schulautonomie, bei der Einteilungvon Klassengrößen, Gruppenteilungen und Bedingungen für den LDU (im Rahmen derzur Verfügung stehenden Personalressourcen) das Einvernehmen herzustellen. DesWeiteren werden die SGAs zum beratenden Mitglied bei derBegutachtungskommission für die Ernennung von Schulleiter(innen).Es wird hier an Personen wie z.B. die Schüler im SGA (oder Eltern im Schulforum)eine Verantwortung übergeben, die allerdings über die zu entscheidenden Themenkeine oder äußerst wenig Expertise besitzen. (Anm.: Wir haben wahrscheinlich sehrviele Bildungsexperten in Österreich, oder?) Die gesetzlichen Grundlagen desPersonalvertretungsgesetzes sind jedoch von dieser Änderung unberührt und bleibenweiterhin aufrecht wie bisher.

∂ Von den Vertretern der AHS und der Pflichtschulen wurden schon seit LangemUnterstützungspersonal für die „Administrativen Tätigkeiten“ in den Schulen gefordert.Anstelle zusätzliche Verwaltungsdienstposten zu schaffen, hat das BM ein äußerstkomplexes Konstrukt gewählt, das „Clustering“. Es sollen 2 bis 8 allgemeinbildendePflichtschulen oder Bundesschulen mit einer Schülerzahl von 200 bis 2500 Schüler zueinem Cluster zusammengefasst werden. Die Cluster werden durch einen/eineClusterleiter/Clusterleiterin geleitet, der/die rechtlich dem/der Schulleiter/Schulleiterinentspricht. Die Clusterleitung erhält eine/einenVerwaltungsbedienstete/Verwaltungsbediensteten zur Unterstützung und an jedemSchulstandort soll es einen/eine Bereichsleiter/Bereichsleiterin geben, die nur einigewenige Freistellungsstunden und eine geringe Zulage für die zusätzliche Tätigkeiterhalten.Verkauft wird das System vom BM, dass dadurch mehr Flexibilität entsteht, wenigerKonkurrenz unter den betreffenden Schulen herrscht und die SchulenVerwaltungsdienstposten erhalten. Tatsache ist, man hat hier auf Kosten vonDirektionsdienstposten „billige“ Verwaltungsdienstposten geschaffen.

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Die restlichen Stundenressourcen sollen den Schulen zur Verfügung stehen. Dieses„Konstrukt“ der Schulcluster konnte von der Bundesleitung der GewerkschaftBerufsschule mit der Vorsitzenden Judith Roth für den Berufsschulbereichwegverhandelt werden. An den Berufsschulen wird es weiterhin wie bisherDirektoren/Direktorinnen und Stellvertreter/Stellvertreterinnen geben undBerufsschulen werden nicht zu einem Cluster zusammengelegt.

Die Bundesregierung wollte dieses Autonomiepaket unbedingt durchsetzen! WirGewerkschaftsvertreter verschließen uns nicht sinnvollen Änderungen oderNeuerungen, aber ich frage mich, was bringt uns dieses Paket? Um einige kleineZiele zu erreichen, die groß verkauft werden, hat man das ganze Systemumgekrempelt. Diese Änderungen bringen weder den Schülerinnen und Schülern,noch den Lehrerinnen und Lehrern etwas. Man fühlt sich, wie wenn man bei derApfelernte, um an die oben hängenden Äpfel zu gelangen, den ganzen Baumumschneidet, anstatt eine Leiter zu verwenden.

Abschließend möchte ich euch noch mitteilen, dass ich mich über das „Lehrerbashing“ inden Medien nicht wundere, wenn man erlebt hat, mit welcher Geringschätzung dieVertreter des BM und der Bundesregierung, die übrigens unsere tägliche Arbeit nichtwirklich kennen, mit den Gewerkschaftsvertretern in manchen Verhandlungen umgehen.(Anm.: Würden unsere Lehrer unsere Schüler so behandeln, gäbe es sicherlichBeschwerden bei der Schulaufsicht.) Dennoch sind uns einige gewerkschaftlicheVerhandlungserfolge gelungen und wir konnten viele „Grauslichkeiten“ verhindern, diejetzt nicht mehr sichtbar sind – zum Beispiel:

∂ die Verhinderung, dass an schulautonomen und schulfrei erklärten Tagenverpflichtende Konferenzen oder Seminare gemacht werden müssen,

∂ das Clustering im Berufsschulbereich,∂ dass man im Berufsschulbereich wegen dem neuen Lehrerdienstrecht die

Kustodiate ab 2020 bis 2034 auslaufen lassen wollte,∂ die Streichung des leistungsdifferenzierten Unterrichtes etc..

Diese Gesetzesnovelle ist sehr umfangreich und unserer Meinung nach unausgegoren.Sie lässt sehr viel offen und man kann im Moment schwer abschätzen, in welcheRichtung es gehen wird, wir werden sehen, was die Zukunft bringen wird, deshalb meinekritischen Anmerkungen.

Wir werden uns weiterhin mit voller Kraft für die Kolleginnen und Kollegen und füreine positive Entwicklung unseres Schulsystems einsetzen.

Nochmals vielen Dank undmit gewerkschaftlichen Grüßen!

Für die Landesleitung NÖder Gewerkschaft Berufsschule:

Euer Franz Pleil

Nur GEMEINSAM können WIRfür die Gemeinschaft etwas tun!

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⇓ Finale der 30. HallenfußballLandeslehrermeisterschaften

Am Freitag, den 27. Jänner 2017, fanden die 30. Hallenfußball Landeslehrer-meisterschaften der Pflichtschullehrer (BS und APS) in der Stadthalle inGänserndorf statt. Bereits zum 4. Mal wurde das Finale, zu dem sich 8 Teams zuvor inAusscheidungen mit der Unterstützung vieler Berufsschullehrer durchgesetzt haben,nach Futsal-Regeln gespielt. Futsal ist ähnlich dem Hallenfußball, jedoch durch einenkleineren, schwereren Ball, geänderte Regeln bzw. ohne Bande verletzungsärmer,schneller, technisch anspruchsvoller und damit attraktiver!

h.l. Thomas Bednar, Christoph Berger, Roman Körbel, Gerald Gauggv.l. Udo Koglbauer, Christian Kornus, Hannes Prater

Bereits in den Vorrundenspielen zeigtendie Teams aus Korneuburg bzw.Gänserndorf ihre Ambitionen, den Titelerneut gewinnen zu wollen. In denHalbfinalspielen setzte sich jedochGänserndorf nur knapp gegen Horn (2:1)bzw. Korneuburg gegen WienerNeustadt mit 5:2 wesentlich deutlicher

durch. So kam es dann auch zu dem erwarteten Aufeinandertreffen zwischenGänserndorf und Korneuburg im Finale!

In dem spannenden Finalspiel besiegte die Mannschaft aus Gänserndorf WienerNeustadt ohne viel Gegenwehr mit 2:0. Das „Kleine Finale“ entwickelte sich aber zueinem Krimi, bei dem Horn gegen Wiener Neustadt mit 5:4 n.V. das Glück auf ihrer Seitehatte. Neunkirchen mit Koll. Koglbauer konnte noch den 5. Platz mit 3:2 gegen St. Pöltenerreichen.

Die Gesamtplatzierung lautet somit:

Platz 1: GänserndorfPlatz 2: KorneuburgPlatz 3: HornPlatz 4: Wiener Neustadt

Platz 5: NeunkirchenPlatz 6: St. PöltenPlatz 7: KremsPlatz 8: Amstetten

Bei der anschließenden Siegerehrung wurden natürlich alle Spiele nochmals analysiertund taktische Maßnahmen für die nächste Saison besprochen. So wurde es auch nochfür alle Teilnehmer ein versöhnlicher Abend.

Herzlichen Glückwunsch dem siegreichen Team aus Gänserndorf.Mit sportlichem Gruß! - Ansprechpartner:BOL Ing. Gerald Gaugg, BEd, Dipl.-Päd., LBS Zistersdorf (Tel.: 02532/2360)

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Service 27 Service

⇓ SKI ALPIN und SNOWBOARDLandesmeisterschaften der NÖ Pflicht-

und Berufsschullehrer*innen 2017

Am Freitag, den 3. März 2017, konnten nach mehrmaligen wetterbedingten Absagenin den letzten Jahren, die Landesmeisterschaften Ski Alpin und Snowboard beiherrlichem Wetter und frühlingshaften Schneebedingungen in Annabergdurchgeführt werden.

Die Organisation und Durchführung der Wettkämpfe, von der Nummernausgabe,Streckenpräparierung, Zeitnehmung bis hin zur Online Auswertung, übernahm dasbewährte Team um SR Karl Lackinger aus der NNMS Lilienfeld.

Aus dem NÖ Berufsschulbereich nahmen 35Teilnehmer*innen in den Disziplinen Snowboardbzw. Ski Alpin in verschiedenen Altersklassenbei Einzel- und Mannschaftsbewerben teil.

Die Veranstaltung konnte mit großerBegeisterung und ohne nennenswerteVerletzungen mit einer tollen Siegerehrung imGasthaus „Zur Post“ abgeschlossen werden.

In den verschiedenen Bewerben krönten sich Bianca Fink (LBS Waldegg) und AndreasHopfeld (LBS Stockerau) bei den Snowboard Bewerben, bzw. Michaela Prenner (LBSWaldegg), Gabriele Zehetner (LBS Stockerau), Erwin Engelhart (LBS Amstetten),Alexander Halbauer (LBS Wr. Neustadt) und Gerhard Peham (LBS Amstetten) bei denSki Alpin Bewerben zu den Landesmeistern der jeweiligen Altersklasse.

Die Mannschaftswertung ging diesmal an die LBS Amstetten vor LBS Pöchlarn undLBS Zistersdorf.

Herzlichen Glückwunsch den erfolgreichen Starter*innen!

Mit sportlichem Gruß! - Ansprechpartner:BOL Ing. Gerald Gaugg, BEd, Dipl.-Päd., LBS Zistersdorf (Tel.: 02532/2360)

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Service 28 Service

LBS Altersklasse 1 Damen1. Prenner Michaela/LBS Waldegg2. Kornhofer Maria/LBS Waldegg

3. Schödlbauer Daniela/LBS Wr. Neustadt

LBS Altersklasse 2 Damen1. Zehetner Gabriele/LBS Stockerau

2. Gneist Michaela/LBS Wr. Neustadt3. Schorn-Müller Petra/LBS Wr. Neustadt

LBS Altersklasse 3 Herren1. Peham Gerhard/LBS Amstetten

2. Hainfellner Dieter (i.V. für WanzenböckAndreas/LBS Neunkirchen)

3. Klaus Werner/LBS Stockerau

LBS Altersklasse 2 Herren1. Halbauer Alexander/LBS Wr. Neustadt

2. Gugerell Klaus/LBS Amstetten3. Gerstenmayer Gustav/LBS Pöchlarn

LBS Snowboard Herren1. Hopfeld Andreas/LBS Stockerau

2. Gerstenmayer Gustav/LBS Pöchlarn3. Klaus Werner/LBS Stockerau

LBS Mannschaftswertung Sieger1. LBS Amstetten2. LBS Pöchlarn

3. LBS Zistersdorf

LBS Snowboard Damen1. Fink Bianca/LBS Waldegg

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Service 29 Service

⇓ NÖ BerufsschullehrerInnen ⇒

Personelle Angelegenheiten Personelle Angelegenheiten

In den RUHESTAND sind gewechselt:

BAUMANN HerbertBOL der LBS WaldeggBREITENEDER Erich, SRBOL der LBS BadenHIESS Elisabeth, SRBOL der LBS SchremsHUBER Franz, Reg.RatBD der LBS St. PöltenJAKOBLICH GerhardBOL der LBS Wr. NeustadtPERISKIC RosaliaLBS TheresienfeldPROCHASKA KarlBOL der LBS LilienfeldTÄUBEL Walter Ing.BOL der LBS NeunkirchenTEUREZBACHER AlbertBOL der LBS AmstettenWIDHALM Erna, SRBOL der LBS SchremsWIESER Gerda, Reg. RätinBD der LBS Theresienfeld

Wir wünschen alles Gute, vor allemGesundheit und Zufriedenheitim wohlverdienten Ruhestand.

Den angeführten Kolleginnen undKollegen wurde aufgrund ihrerVerdienste und Leistungen für dasNÖ Schulwesen der folgendeBerufstitel verliehen:

SCHULRAT

Jörg BAUER,BOL der LBS EggenburgIng. Erwin SCHWENTENWEIN,BOL der LBS StockerauIng. Roman SOUKUP,BOL der LBS Stockerau

REGIERUNGSRÄTIN

Eva ANSLINGERBD der LBS NeunkirchenGerda WIESERBD der LBS Theresienfeld

Der Landesschulrat für NÖ hatDANK und ANERKENNUNG an

folgende Kolleginnen und Kollegenausgesprochen:

BARTL Doris, BEd,LBS WaldeggBAUMANN Herbert,LBS WaldeggGNEIHS Elisabeth,LBS St. BadenHARTIG-GIRARDONI Andrea, BEd,LBS WaldeggHIESS Elisabeth, SR,LBS SchremsIGEL Sabine,LBS TheresienfeldKLAUS Werner Ing. Mag.,LBS StockerauKOMOROWSKI Mario, BEd.,LBS WaldeggLEFOR Doris, BEd.,LBS WaldeggLEITGÖB Rainer, BEd.,LBS LangenloisLOKOSEK Robert,LBS LangenloisMAYER Franz, BEd.,LBS NeunkirchenÖTSCH Karl,LBS WaldeggPERISKIC Rosalia,LBS TheresienfeldPREISSL-STUBNER Karin,LBS SchremsPROCHASKA Karl,LBS LilienfeldREHLING Michael, BEd.,LBS Waldegg

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NÖ BERUFSSCHULLEHRER

Service 30 Service

Der Landesschulrat für NÖ hatDANK und ANERKENNUNG an

folgende Kolleginnen und Kollegenausgesprochen:

RESCH Franz,LBS AmstettenRUPPRECHT Christine,LBS TheresienfeldSCHMID Rudolf, SRLBS HollabrunnSEJDARASI Arben, DILBS BadenSTROBL Michaela, BEd.,LBS WaldeggSTURMLECHNER Susanne,LBS BadenTÄUBEL Walter, Ing.,LBS NeunkirchenTEUREZBACHER Albert,LBS AmstettenVOGL Johann, BEd.,LBS Eggenburg-Standort StockerauWEISSENSTEINER Renate,LBS TheresienfeldWIDHALM Erna,LBS SchremsZEILINGER Michael,LBS Langenlois

HERZLICHE GRATULATION!

Folgende VERLEIHUNGEN einerLEITUNGSSTELLE an einer

Berufsschule wurden seitens desLSR für NÖ per Mai 2017

durchgeführt:

TANZER Johannes Mag.(FH), BEdLeitungsstelle an der LBS St. Pölten

GSCHWANDTNER Clementine, Dipl.-Päd.Leitungsstelle an derLBS Theresienfeld

HERZLICHE GRATULATION!

IN MEMORIAM

Wir verabschieden uns von:

HerrnKarl BAHNHOLZER(Jahrgang 1936,ehem. BOL der LBS Stockerau 2)

Herrn SchulratKurt Franz BRANDL(Jahrgang 1944,ehem. BOL der LBS Mistelbach)

HerrnFerdinand FORSTNER(Jahrgang 1957,ehem. VtL der LBS Hollabrunn)

HerrnRichard KÖSTENBAUER(Jahrgang 1924,ehem. BDS der LBS Wr. Neustadt)

FrauSylvia LÖW(Jahrgang 1954,ehem. BOL der LBS St. Pölten)

Herrn OberschulratFriedrich PUCHNER(Jahrgang 1932,ehem. BD der LBS Theresienfeld)

HerrnLudwig WINKLER(Jahrgang 1951,ehem. ROL der LBS St. Pölten)

Nicht sie gehen weiter weg von uns,wir kommen ihnen näher,

jeden Tag ein bisschen mehr.

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Herausgeber:NÖ-AAB, LFG Pflicht-schullehrer, ARGE Berufs-schulen NÖ, 3109 St. Pölten,Ferstlergasse 4

Medieninhaber:Mag. Belinda Kalab,3109 St. Pölten

Redaktionsleitung:Mag. Belinda Kalab3109 St. Pölten,Landhausplatz 1

Belinda Kalab ϖ Franz Pleil

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Jürgen KraftGeorg Riegler

Thomas RosenbergerChristine Stöger

Rudolf G. TothDoris Wagner

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Namentlich gekennzeichneteBeiträge stellen die Meinungdes Autors dar, die sich nichtmit der Meinung derRedaktion decken muss.

Ausgabe:

Mai 2017

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