2012 04 16 Wegweiser Odigos

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Rheinland Westfalen Lippe Διαμονή και εργασία στη Γερμανία Leben und Arbeiten in Deutschland Oδηγóς Wegweiser www.diakonie-rwl.de

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  • RheinlandWestfalenLippe

    Leben und Arbeiten in Deutschland

    O Wegweiser

    www.diakonie-rwl.de

  • Leben und arbeiten in Deutschland 3

    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort

    Aufenthalt in Deutschland

    Sprachfrderung

    Wohnen

    Arbeiten in Deutschland

    Kinder Schule Berufliche Bildung

    Kranken- und Sozialversicherung

    Soziale Dienste

    Freizeit Kulturelle Angebote

    E, Gemeinden und Vereine

    Politische Partizipation

    4

    6

    10

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  • 4 Leben und arbeiten in Deutschland

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  • Leben und arbeiten in Deutschland 5

    Vorwort

    Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise in Griechenland steigt die Zahl der Neuzuwanderer aus Griechenland nach Deutschland. Viele Griechinnen und Griechen sind auf der Suche nach besseren Arbeits-mglichkeiten. Derzeit hufen sich die Anfragen von neu zugewan-derten Griechinnen und Griechen bei den griechisch-orthodoxen Kirchengemeinden, bei den griechischen Vereinen und Institutionen sowie bei den Migrationsdiensten der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.

    Aus dieser Situation heraus haben Multiplikatoren der griechischen Gemeinden, griechisch-orthodoxer Gemeinden und Kulturvereinen aus der Region sowie die Deutsch-Hellenische Wirtschaftvereinigung, private Interessierte, ehrenamtlich Aktive, Ratsmit-glieder griechischer Herkunft und Mitarbeitende der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe das Netzwerk: Griechischer Akteure in NRW gebildet. Zielsetzung des Netzwerkes ist es, Potenziale der Akteure zu bndeln und den Austausch ber den aktuellen Bedarf zu frdern, um fr die Zielgruppe effektiv akute Selbsthilfe zu leisten.

    Eine erste konkrete Manahme des Netzwerkes ist die Herausgabe des vorliegenden Wegwei-sers, der den neu zugewanderten Griechinnen und Griechen Orientierung fr das Leben und Arbeiten in Deutschland bieten soll. Aus dem Kreis der Akteure hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die wichtige Informationen zu Themen wie Aufenthalt in Deutschland, Sprachfrde-rung, Wohnen, Arbeiten in Deutschland, Kinder, Schule, Ausbildung, Kranken- und Sozialversi-cherung, Soziale Dienste, Freizeit, Netzwerke im Sozialraum, in Griechisch und Deutsch zusammengestellt hat. An dieser Stelle wird allen Untersttzern des Netzwerkes und Beteiligten bei der Erstellung des Wegweisers herzlich gedankt. Ein herzlicher Dank gilt ebenfalls dem Ministerium fr Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW sowie der Diakonie Rhein-land-Westfalen-Lippe fr die finanzielle Untersttzung.

    Fr das Netzwerk

    Ioanna ZacharakiReferentin fr Integration und InterkulturalittDiakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

  • 6 Leben und arbeiten in Deutschland

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  • Leben und arbeiten in Deutschland 7

    Aufenthalt in Deutschland

    Freizgigkeitsrecht in den ersten drei MonatenJeder Staatsangehrige eines Mitgliedstaates der Europischen Union hat grundstzlich das Recht, sich in der Europischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedsstaat einzureisen und geniet dort bis zu drei Monaten ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht unab-hngig vom Aufenthaltszweck. Zur Einreise ist lediglich ein gltiger Reisepass oder Personal-ausweis notwendig.

    Unionsbrger bentigen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten eine Bescheinigung ber ihr Aufenthaltsrecht. Diese wird von der zustndigen Auslnderbehrde oder Meldebehrde ausgestellt. EU-Brger haben uneingeschrnkten Arbeitsmarktzugang. Das Freizgigkeitsrecht haben Brgerinnen und Brger und deren Familienangehrige aller EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme einiger Sonderregelungen bestimmter Mitgliedsstaaten).

    Freizgigkeitsrecht nach drei MonatenAuer in den ersten drei Monaten ist das Freizgigkeitsrecht vor Erwerb des Daueraufenthalts-rechtes an bestimmte Aufenthaltszwecke gebunden.

    Personengruppen die freizgigkeitsberechtigt sind:

    Arbeitnehmer niedergelassene selbststndige Erwerbsttige Erbringer von Dienstleistungen Empfnger von Dienstleistungen Verbleibeberechtigte Rentner Studenten und Sonstige Nichterwerbsttige, sowie deren jeweilige Familienangehrige.

  • 8 Leben und arbeiten in Deutschland

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    www.europa.euwww.bamf.de

  • Leben und arbeiten in Deutschland 9

    Fr nichterwerbsttige Unionsbrger gelten besondere Voraussetzungen. Sie sind nur dann freizgigkeitsberechtigt, wenn sie ber ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel fr sich und ihre Familienangehrigen fr die gesamte Dauer ihres Aufenthalts verfgen ( 4 Satz 1 FreizgG/EU). Die Existenzmittel mssen so bemessen sein, dass keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden mssen. Existenzmittel sind alle gesetzlich zugelassenen Einkommen und Vermgen in Geld, Geldwert oder sonstige eigene Mittel, insbesondere Unterhaltsleistungen von Familienangehrigen oder Dritten, so auch Renten.

    Als ausreichender Krankenversicherungsschutz kann der Umfang angesehen werden, den eine gesetzliche Krankenversicherung bieten wrde.

    Die Auslnderbehrde/Meldestelle kann verlangen, dass der Unionsbrger das Vorliegen dieser Voraussetzungen fr sein Aufenthaltsrecht glaubhaft macht.

    Weitere Informationen

    Internetwww.europa.euwww.bamf.de

  • 10 Leben und arbeiten in Deutschland

    , . , , , .. . , 1 () . 1 . (, ..), 2 C1. C1, . . 1 2 . ( ).

    . Integrationskurse, . (BAMF). ' .. (.. ). , .

    BAMF 1,20 645 ( 1 1). , , (Goethe-Institut). , .. (VhS) .

    www.bamf.dewww.vhs.dewww.goethe.dewww.jmd-portal.de Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule des Jugendmigations-dienstes

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    Das Erlernen der deutschen Sprache

    Griechische Staatsbrger, die in Deutschland leben mchten, mssen mglichst schnell die deutsche Sprache erlernen. Nur so ist es mglich, Zugang zu Informationen zu bekommen, Menschen kennen zu lernen, den Alltag zu bewltigen, eine Beschftigung zu finden etc. Die Kenntnis der Sprache ist der Schlssel zum Erfolg. Fr das alltgliche Leben ist das Niveau B1 des Gemeinsamen Europischen Referenzrahmens (GERR) fr Sprachen erforderlich. Das entspricht ungefhr dem Niveau der alten Grundstufe und ist die Grundvoraussetzung sprachlichen Handelns. Wenn sich jemand beruflich weiterentwickeln mchte als Arzt, Unternehmer, sind die Niveaus B2 und C1 wichtige Voraussetzung dafr. Mit dem C1-Niveau bekommt man Zugang zu den meisten Fakultten der deutschen Universitten. Es ist ratsam, mit dem Erwerb der deutschen Sprache, wenn mglich, schon in Griechenland zu beginnen. Die Niveaus A1 und A2 vermitteln ein sprachliches Fundament und sind relativ schnell zu errei-chen. Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Inhalte handlungs- und alltagsorientiert sind, weniger grammatikorientiert und auf eine fehlerfreie Anwendung der Sprache ausgerichtet.

    Nach der Ankunft in Deutschland ist ein institutionalisierter Spracherwerb erforderlich. Als Mitglied der EU hat ein griechischer Staatsbrger gesetzlich kein Recht auf eine Teilnahme an so genannten Integrationskursen. Das sind die Deutschkurse, die vom Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) angeboten und unter Umstnden auch bezuschusst werden. Doch eine Teilnahme an Integrationskursen ist fr Brger der EU nicht ausgeschlossen, wenn z. B. freie Pltze in den laufenden Kursen vorhanden sind. Deshalb ist es ratsam, sich zuerst an das nchst-gelegene Spracheninstitut zu wenden.

    Die Integrationskurse des BAMF kosten in der Regel 1,20 pro Unterrichtseinheit (UE) und dauern insgesamt 645 UE (von A1 bis B1). Viel schneller, aber auch teurer sind die Kurse des Goethe-Instituts. Je nachdem in welcher Stadt man wohnt, gibt es auch die Volkshochschulen (VHS) sowie verschiedene private Anbieter.

    Weitere Informationen

    Internetwww.bamf.dewww.vhs.dewww.goethe.dewww.jmd-portal.de Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule des Jugendmigations-dienstes

  • 12 Leben und arbeiten in Deutschland

    , . , , . , . . , . , , .

    (Wohnungsamt) . . , , .

    . , . .

    , . , . , . . - , (Sozialwohnungen). . (Wohnberechtigungsschein). , . , , , , .

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    Wohnen

    WohnungssucheIn der Regel verluft die Wohnungs- oder Haussuche in Deutschland ber die Zeitung oder das Internet. Es ist sinnvoll, sich vorher bei Bekannten oder direkt bei der Zeitung zu erkundigen, an welchem Wochentag die Immobilienanzeigen erscheinen hufig stehen sie in der Wochenend-ausgabe. Viele Zeitungen stellen die Anzeigen aus ihrer Druckausgabe auch auf der Internetseite der Zeitung ein. Auerdem gibt es Internetseiten, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Husern spezialisiert haben. Solche Angebote knnen jedoch kostenpflichtig sein.

    Hilfe vom Wohnungsamt Das Wohnungsamt der Stadt oder der Gemeinde ist bei der Wohnungssuche behilflich. Hufig werden dort Wohnungen direkt vermittelt. Ist das nicht der Fall, knnen die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes mit ntzlichen Adressen und Informationen weiterhelfen.

    ImmobilienmaklerBei der Wohnungs- oder Haussuche ist es auch mglich, die Hilfe von Immobilienmaklern in Anspruch zu nehmen. Diese vermitteln die geeigneten Objekte gegen Bezahlung. Kontaktadres-sen hierfr sind in den Branchenverzeichnissen und rtlichen Telefonbchern zu finden.

    Wohnsitz meldenDie neue Wohnung mit der entsprechenden Anschrift muss der zustndigen Meldebehrde, in der Regel dem Einwohnermeldeamt der Stadt, mitgeteilt werden.Bei einer verspteten Meldung wird eventuell ein Bugeld erhoben. (Auerdem kann eine versptete Ummeldung unter Umstnden negative Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.) Manche Verwaltungen schreiben eine Frist von einer Woche vor.

    Untersttzung vom Staat SozialwohnungenIn den meisten Stdten und Gemeinden gibt es kostengnstigere Wohnungen, so genannte Sozialwohnungen. Das sind Wohnungen, die mit staatlichen Mitteln gefrdert werden. Um eine solche Wohnung mieten zu knnen, wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bentigt. Dieser kann bei der zustndigen Stadtverwaltung, meistens dem Wohnungsamt, beantragt werden. Der Wohnberechtigungsschein wird ausgestellt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Zu beachten ist, dass dieser nur befristet gilt und deshalb rechtzeitig eine Verlnge-rung beantragt werden muss.

  • 14 Leben und arbeiten in Deutschland

    . , . ( , .) , (Lastenzuschuss). .

    , . , . (Wohnungsamt).

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    WohngeldMieter knnen in Deutschland einen Mietzuschuss beantragen. Ob und in welcher Hhe ein Anspruch auf das so genannte Wohngeld besteht, hngt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Hhe des Gesamteinkommens und der Hhe der Miete ab.(Mehrere Bundeslnder bieten im Internet einen Wohngeldrechner an, mit dem berechnet werden kann, ob und wie viel Wohngeld jemandem zusteht.) Auch Eigentmern von Woh-nungen oder Husern kann ein staatlicher Zuschuss gewhrt werden, der so genannte Lastenzu-schuss. Weitere Informationen und die ntigen Formulare knnen bei der Wohngeldbehrde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Miete und MietrechtAuskunft darber, ob die Mietkosten fr eine Wohnung angemessen sind, also den ortsblichen Mietpreisen entsprechen, gibt der qualifizierte Mietspiegel. Dieser ist fr jeden Wohnort verbindlich und beim zustndigen Wohnungsamt zu erhalten.

    MietvertragDer Mietvertrag regelt alle Details des Mietverhltnisses und ist sowohl fr den Mieter als auch fr den Vermieter bindend soweit die Regelungen gesetzlich zulssig sind. Er sollte deshalb genau geprft werden, bevor er unterschrieben wird.

    Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten alle Einzelheiten geklrt sein: Hhe der Miete Hhe der Nebenkosten (insbesondere auch Heizkosten), Hhe der Kaution Mgliche Maklergebhren Mgliche Staffelmiete (eine Miete, die automatisch regelmig erhht wird) Dauer des Mietvertrages (befristet oder unbefristet) Renovierungsverpflichtungen

    Alle Vereinbarungen sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

    Zustzlich zum Mietvertrag muss oft ein so genanntes bergabeprotokoll unterschrieben werden. Mit der Unterschrift wird besttigt, in welchem Zustand die Wohnung war, als sie bernommen wurde. Das bergabeprotokoll sollte daher sehr genau gelesen werden. Fr Mngel, die darin nicht vermerkt sind, knnte man spter selbst verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter verlangt blicherweise als Sicherheit eine Kaution, um hiermit Repara-turen zu bezahlen oder Mietrckstnde auszugleichen. Die Summe der Kaution darf hchstens so hoch sein wie drei Monatskaltmieten (Miete ohne Nebenkosten).

  • 16 Leben und arbeiten in Deutschland

    ( ) - (Nebenkosten) -, . .. . , . . , . . (.. ) , .

    :

    , , : (Wohnungsamt) ( ) : .. www.immowelt.de

    www.immobilienscout24.de

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    NebenkostenNeben den Kosten fr die gemieteten Wohnrume (Grund- oder Kaltmiete) mssen Betriebsko-sten gezahlt werden hufig auch Nebenkosten genannt , die ein Mal pro Jahr abgerechnet werden. Zu diesen Kosten gehren z. B. die Kosten fr Heizung und Wasser sowie Abwasser- oder Mllgebhren. In der Regel wird ein bestimmter Betrag fr die Nebenkosten jeden Monat im Voraus gezahlt. Am Ende eines Jahres erfolgt eine Abrechnung, bei der entweder eine Nachzahlung fllig oder eine Erstattung gebucht werden. Die Abrechnung der Nebenkosten sollte genau geprft werden.

    Zu Fragen ber Pflichten und Rechte (etwa fr Reparaturen) als Mieter, knnen der Mieterbund und die rtlichen Mietervereine gute Ansprechpartner sein. In vielen Stdten haben sie Bros eingerichtet, an die man sich wenden kann. Allerdings sind ihre Angebote zum Teil kosten-pflichtig.

    Weitere Informationen zur Wohnungssuche

    Vor Ort Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Wohnungsamt Tageszeitung Anzeigenbltter Makler (im Vermittlungsfall kostenpflichtig)Internetwww.immowelt.dewww.immobilienscout24.de

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    :

    , : (Wohnungsamt) ( ) /

    Bundesministerium fr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: www.bmvbs.deBundesministerium der Justiz: www.bmj.de/RatgeberDeutscher Mieterbund e. V.: www.dmb.de

    www.bamf.dewww.bmi.bund.de

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    Weitere Informationen zum Mietrecht

    Vor Ort Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung: Wohnungsamt Mietervereine (Mitgliedschaft kostenpflichtig) Hausverwaltung Vermieter VerbraucherzentralenInternetwww.bmvbs.dewww.bmj.de/Ratgeber www.dmb.de

    Quellenwww.bamf.dewww.bmi.bund.de

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    . , . , . , . , , . . .

    (Agentur fr Arbeit) . . . 400 , (Minijob). (SGB II), . , .

    , . ( ) ( ..) , . (SGB II) :

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    Arbeiten in Deutschland

    Staatangehrige der Mitgliedstaaten der Europischen Union besitzen die Unionsbrgerschaft. Es herrscht uneingeschrnkte Arbeitnehmerfreizgigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlas-sungsfreiheit. Griechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bentigen daher keine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland einer Beschftigung nachgehen wollen. Sie haben darberhinaus fr die Zeit der aktiven Arbeitssuche ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

    So wie jeder deutscher Staatsbrger mssen Unionsbrger mit ihrem gltigen Pass oder Personalausweis bei der zustndigen Meldebehrde ihren stndigen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Im Falle einer Beschftigung muss die Steuererklrung bei dem dort ansssigem Finanzamt abgegeben werden. Sowohl die Steuern-, als auch die Sozialabgaben jedes Familien-mitglieds werden an dieses abgefhrt.

    Mit der Meldebescheinigung und dem gltigen Pass oder Personalausweis knnen sich Unionsbrger bei der rtlichen Agentur fr Arbeit arbeitsuchend melden. Falls eine entspre-chende Arbeitsstelle offen ist, knnen sie diese bei Eignung sowie erfolgreichem Bewerbungs-verfahren umgehend annehmen. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschftigung werden die Beitrge zur Kranken- und Sozialversicherung direkt vom Bruttoarbeitslohn abgefhrt. Bei einem 400 Euro Job, einem so genannten Minijob, werden keine Versicherungsbeitrge und Steuern angerechnet. Ergnzend knnen hier SGB II-Leistungen beim zustndigen Jobcenter als so genannter Aufstocker beantragt werden, da der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff sehr weit aufzufassen ist.

    Falls bereits eine Arbeitslosenmeldung und Arbeitslosenbezge in Griechenland vorliegen, mssen sich griechische Staatsbrger vor ihrer Abreise aus Griechenland beim O.A.E.D. (....: Aufbauorganisation fr die Beschftigung des Arbeitspotentials) melden und einen Nachweis (so genanntes U2-Formular, ehem. E303) ber die Hhe und Dauer der Unterstt-zungsleistungen anfordern. Mit dieser Bescheinigung knnen sie drei Monate (unter Umstn-den auch bis zu sechs Monaten) Leistungen aus Griechenland beziehen. Fr die Zeit der Arbeitsuche und fr mgliche Ansprche nach dem SGB II ist hier folgendes zu beachten:

    Deutschland hat im Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Ausschluss von Arbeitslosengeld II vorgesehen. Ob dies aber europarechtlich zulssig ist, ist umstritten. Das Bundessozialgericht hat1 entschieden, dass der Leistungsausschluss2 fr Staatsangehrige von Vertragsstaaten des Europischen Frsorgeabkommens keine Anwendung findet. Dazu zhlt auch Griechenland.

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    (SGB) II . , . 1, 2 (EFA). .

    SGB II .3 , - EFA .. , SGB II .

    SGB II . SGB XII, .

    www.europa.eu: mehrsprachige Seite der Europischen Union (EU)www.arbeitsagentur.de: Agentur fr Arbeitwww.zav.de/www.ba-auslandsvermittlung.de Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur fr Arbeitwww.diakonie.de/Texte_12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger.pdf

    1 19/10/2010, (B 14 AS 23/10)

    2 7 . 1 . 2 . 2 (SGB II)

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    , 19/12/2011.

    7 . 1 . 2 . 2 (SGB II) ( )

    19/12/2011

    (EFA). ..

    . , SGB XII (

    ).

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    Die Bundesrepublik Deutschland hat aktuell hinsichtlich der Leistungen nach dem SGB II einen Vorbehalt gegen das Europische Frsorgeabkommen (EFA) erklrt.3 Es ist aber zweifelhaft, ob sich der EFA-Vorbehalt auf Unionsbrger berhaupt auswirken kann, da nach dem SGB II ein unionsrechtlicher Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland besteht.

    Fr die Zeit der Arbeitssuche knnen SGB II Leistungen beantragt werden und notfalls sind Widerspruch und Klage einzureichen. Zulssig fr griechische Staatsbrger ist in jedem Fall ein Antrag bei dem Sozialamt auf SGB XII, wenn keine ausreichenden Existenzmittel vorliegen.

    Weitere Informationen

    Internetwww.europa.eu: mehrsprachige Seite der Europischen Union (EU)www.arbeitsagentur.de: Agentur fr Arbeitwww.zav.de/www.ba-auslandsvermittlung.de: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur fr Arbeitwww.diakonie.de/Texte_12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger.pdf

    1 mit dem Urteil vom 19.10.2010, sog. Franzosenurteil (B 14 AS 23/10)

    2 nach 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II

    3 Dieser nach fast einhelliger Expertenmeinung vlkerrechtswidrige Vorbehalt soll mit Wirkung zum 19.12.2011 in

    Kraft getreten sein. Damit sollen die Leistungsausschlussgrnde nach 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II (Arbeitslosen-geld) ab dem 19.12.2011 auf Angehrige der EFA-Staaten wieder Anwendung finden und eine Zuwanderung von

    Unionsbrgern ohne ausreichende Existenzmittel verhindert werden. SGB XII-Leistungen (Sozialhilfe) sind aber

    weiterhin zu gewhren.

  • 24 Leben und arbeiten in Deutschland

    (Kindergeld) , 18 184,00 215,00 . , 25 . ( , ). . Familienkasse, Bundesagentur fr Arbeit .

    . Schulamt . 3-6 . . . , , . , , . 2012-2013. , .

    :

    : (4 ) : (Hauptschule), (Realschule) (Gymnasium). (Gesamtschule) , , ( , ). . , . (Sekundarbereich I) 1-9 (Sekundarbereich II) 10-12/13. K 5-10. 10 Hauptschule Realschule

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    Kinder Schule Berufliche Bildung

    KinderAuslnder mit Wohnsitz in Deutschland haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie eine gltige Niederlassungserlaubnis besitzen. Kindergeld wird von der Geburt an bis zum Alter von 18 Jahren in Hhe von 184 bis 215 pro Monat gezahlt. Fr ein Kind, das ber 18 Jahre alt ist, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, so lange es sich in einer beruflichen Ausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst befindet. Neben den leiblichen Eltern knnen zum Beispiel auch Groeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern anspruchsberechtigt sein. Fr den Antrag und die Auszahlung von Kindergeld ist nach dem Wohnbezirk die jeweilige Familienkasse der Bundesagentur fr Arbeit zustndig.

    SchuleDie Schulpflicht beginnt in Deutschland im Alter von sechs Jahren und dauert zehn Jahre an. Eltern, die aus dem Ausland einreisen, wenden sich bitte an das Schulamt ihres Wohnortes. Diejenigen, die Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren haben, knnen ihre Kinder in ffentli-chen Kindergrten anmelden, damit die vorschulische Erziehung und das Erlernen der deut-schen Sprache ihrer Kinder frhzeitig gefrdert werden. Immer mehr Kindergrten besitzen mittlerweile die Mglichkeit, auch Pltze fr Kinder unter drei Jahren bereitzustellen. Deutsche Schulen bieten Schlerinnen und Schlern in zustzlichen Klassen oder Gruppen eine intensive Betreuung in Deutsch und in anderen Fchern an, bis sie im vollen Umfang im Regelunterricht integriert sind. In deutschen Schulen wird in groen Stdten teilweise Griechisch als Herkunfts-sprache angeboten. Teilweise gibt es in einigen Grostdten nationale griechische Schulen und ebenfalls zweisprachige Schulen, in denen Unterricht in Griechisch und Deutsch angeboten wird. Die Lyzeen der nationalen griechischen Schulen werden abgeschafft. Die letzten Schler, der Lyzeen werden im Schuljahr 2012/2013 eingeschrieben. Griechische nationale Kindergrten, Grundschulen und Gymnasien werden weiterhin bis zur dritten Klasse des Gymnasiums bestehen bleiben.

    Berufliche BildungDas Bildungssystem in Deutschland hat zwei Besonderheiten:

    Schulbildung: Die Schler werden nach der Grundschule (4. Klasse) entsprechend ihren Leistungen in drei Schultypen aufgeteilt: Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Gesamtschule ist eine Schulform, in der Schler in allen Schultypen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) unterrichtet werden. Das deutsche Schulsystem ist durchlssig. Das heit, der bergang auf eine hhere Schulform ist immer mglich, wobei gute Noten vorausgesetzt werden. Die Sekundarstufe I wird von der 5. bis zur 9. Klasse und die Sekundarstufe II von der 10. bis zur 12. bzw. 13. Klasse definiert. Die Hauptschule und Realschule umfassen die Jahr-gangsstufen 5. bis 10. Der Abschluss nach der 9. Klasse ist mglich. Die Realschule umfasst die

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    . 5-12/13. Fachabitur Abitur, ( - ).

    : (Duales Ausbildungssystem) . . 350 . (3-4 ) (1-2 ). , , 2-3,5 . . o . , . . . . (Agentur fr rbeit) . , , 18 .

    www.arbeitsagentur.dewww.anabin.dehttp://ec.europa.eu/eureswww.berufenet.dewww.griechische-botschaft.de

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    Jahrgangsstufen 5. bis 10. Mit Abschluss der 10. Klasse in der Hauptschule und der Realschule (Fachoberschulreife) und den entsprechenden Noten erwirbt man die Qualifikation fr die Sekundarstufe II. Das Gymnasium und die Gasamtschule umfassen die Jahrgangsstufen 5. bis 12. bzw. 13. Mit dem Abschluss (Fachabitur oder Abitur) des Gymnasiums bzw. der Gesamt-schule erlangt man den Zugang zu Fachhochschulen und Universitten.

    Duales Ausbildungssystem: Das duale Ausbildungssystem in der beruflichen Bildung hat in Deutschland eine groe Bedeutung. Die duale Ausbildung umfasst die praktische Ausbildung im Unternehmen und gleichzeitig die theoretische Ausbildung in der Berufsschule. In Deutsch-land gibt es rund 350 anerkannte Berufe. Im Betrieb werden den Auszubildenden vorwiegend praktische (3 bis 4 Tage in der Woche) und in der Berufsschule berwiegend theoretische Inhalte (1 bis 2 Tage in der Woche) vermittelt. Die Ausbildung dauert je nach Beruf zwischen 2 bis 3,5 Jahre. Junge Menschen erhalten hier vor allem praktische Erfahrung in der Wirtschaft, die gleichzeitig durch die theoretische Ausbildung in der Berufsschule in allen Berufen qualifiziert werden. Die duale Ausbildung ist die wichtigste Sule der beruflichen Bildung in Deutschland und ist im internationalen Vergleich das beste Modell zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Abiturienten, die eine Ausbildung in Verbindung mit einem Studium anstreben, knnen einen dualen Studiengang angehen. Charakteristisch fr duale Studiengnge sind die spezifischen Kombinationen von Theorie und Praxis. Unternehmen bieten Duale Ausbildungs-gnge (vornehmlich im kaufmnnischen sowie im Ingenieur- und Informatikbereich) an. Parallel zur Ausbildung im Betrieb findet das Studium (in Studienphasen) an Berufsakademien, an Fach-hochschulen bzw. an Universitten statt. Viele Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland bieten duale Studiengnge an. Die an dem Wohnort zustndige Agentur fr Arbeit hilft den Jugendlichen bei der Auswahl und der Suche nach Ausbildung. Fr Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhltnis besteht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, Berufsschulpflicht.

    Weitere Informationen

    Internetwww.arbeitsagentur.dewww.anabin.dehttp://ec.europa.eu/eureswww.berufenet.dewww.griechische-botschaft.de

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    . , . . . 50 % . , .

    . . , , . , . , . 10 , . (Praxisgebhren).

    , .

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  • Leben und arbeiten in Deutschland 29

    Kranken- und Sozialversicherung

    SozialversicherungDie Sozialversicherung in Deutschland ist ein gesetzliches System fr die soziale Sicherheit der Brgerinnen und Brger. Sie bietet finanziellen Schutz bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie Pflegebedrftigkeit. Auch die Rentenzahlung im Alter wird durch die Sozialversicherung abgedeckt. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und im Falle einer Berufsttigkeit als Arbeitnehmer bindend. Die Beitrge werden grundstzlich vom Arbeitgeber und Arbeitneh-mer jeweils zur Hlfte getragen und werden automatisch vom Lohn oder Gehalt in die Sozial-versicherung abgefhrt. Eine Ausnahme hiervon bildet die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beitrge vollstndig von dem Arbeitgeber bernommen werden.

    KrankenversicherungEs gibt die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenver-sicherung bietet dem Versicherten und seiner Familie im Krankheitsfall weitgehende Sicherheit. Sie bernimmt daneben auch Kosten fr die Gesundheitsvorsorge wie z. B. Zahnarzt oder Krebsvorsorge und fr Rehabilitationsmanahmen. Sie kommt fr die notwendige medizinische Hilfe auf und zahlt ein Krankengeld, wenn aufgrund von Arbeitsunfhigkeit der Lohn oder das Gehalt entfllt. Der Versicherungsnehmer zahlt je nach Leistung, die in Anspruch genommen wird, eine Zuzahlung. Zudem ist bei Arztbesuchen die so genannte Praxisgebhr in Hhe von 10 einmal im Quartal zu entrichten.

    Wenn das versicherungspflichtige Einkommen eine bestimmte Hhe, die so genannte Beitrags-bemessungsgrenze, bersteigt, ist man nicht mehr pflichtversichert und entscheidet eigenverant-wortlich, wie die Absicherung erfolgt (durch private Versicherungen).

    Eine Versicherungspflicht gilt in der Regel fr: Beschftigte Bezieher von Erwerbsersatzeinknften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslo-

    sengeld II u. a.) Studierende Rentner und Rentenantragsteller bestimmte Familienangehrige von Pflichtversicherten

    PflegeversicherungBei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Zugehrigkeit zur sozialen Pflegeversi-cherung automatisch. Im Falle einer privaten Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemei-ne Krankenhausleistungen, muss zustzlich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

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    . , , .

    . , . .. .

    , , . (Agentur fr Arbeit/Jobcenter) .

    . , . , . . , , .. Riester-Rente.

    :

    , www.bmg.bund.dewww.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

  • Leben und arbeiten in Deutschland 31

    Die Pflegeversicherung mindert das finanzielle Risiko bei Pflegebedrftigkeit. Sie untersttztzudem auch die pflegenden Personen durch Beratung und Erstattung von Pflegeaufwendungen. Leistungen der Pflegeversicherung erhlt man bei der huslichen Pflege genau wie bei der stationren Pflege nur auf Antrag.

    ArbeitslosenversicherungBei Arbeitslosigkeit nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschftigung besteht auf Antrag die Mglichkeit, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Ob die hierfr notwendigen Voraussetzungen erfllt sind, prft die Agentur fr Arbeit.

    RentenversicherungDie Rentenversicherung gibt finanzielle Sicherheit im Alter oder bei Erwerbsunfhigkeit. Ein Bezug von Altersrente setzt voraus, dass die Versicherten ein bestimmtes Alter erreicht haben und eine Mindestversicherungszeit vorweisen knnen. Sind beide Kriterien erfllt, kann ein Rentenantrag gestellt werden.

    Darber hinaus gibt es noch weitere Mglichkeiten der Altersrente. Zustzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist oft auch eine private Vorsorge notwendig. Bei der privaten Altersvorsor-ge gibt es Angebote der staatlichen Frderung zur (so genannte Riester-Rente).

    Weitere Informationen zur Krankenversicherung

    Vor OrtKrankenkassen und Versicherungsmter, VerbraucherzentralenInternetwww.bmg.bund.dewww.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

    Weitere Informationen zur Pflegeversicherung

    Vor OrtKrankenkasse oder private Versicherung, VerbraucherzentralenInternetwww.bmg.bund.dewww.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

  • 32 Leben und arbeiten in Deutschland

    :

    , www.bmg.bund.dewww.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

    :

    : Agentur fr Arbeit, Jobcenter www.arbeitsagentur.de

    :

    , , , : , www.bmas.bund.dewww.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

    www.bamf.dewww.bmi.bund.de

  • Leben und arbeiten in Deutschland 33

    Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung

    Vor OrtAgentur fr Arbeit, JobcenterInternetwww.arbeitsagentur.de

    Weitere Informationen zur Rentenversicherung

    Vor OrtVersicherungstrger, Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltung: Versicherungsamt, VerbraucherzentralenInternetwww.bmas.bund.de, www.verbraucherzentrale.dewww.ratgeber.vzbv.de

    Quellenwww.bamf.dewww.bmi.bund.de

  • 34 Leben und arbeiten in Deutschland

    - . . .

    -- . . , , .

    . . , , , . , .

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  • Leben und arbeiten in Deutschland 35

    Soziale Dienste im Bereich Migration und Flucht

    Jeder fnfte Einwohner in Nordrhein-Westfalen gehrt zu einer zugewanderten Familie, bei den Sechsjhrigen betrgt der Anteil sogar ein Drittel. Das Thema Migration und Flucht ist so in allen gesellschaftlichen Bereichen und Gruppen prsent.

    Das Arbeitsfeld Migration und Flucht der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe umfasst verschiedene Angebote und Dienste zur Frderung, der Aufnahme und zur gesellschaftlichen Integration von Zugewanderten und Flchtlingen. Eine besondere Aufgabe stellt die interkultu-relle ffnung der Dienste der sozialen Regelversorgung dar. Zum Aufgabengebiet gehren zudem auch die Auswandererberatung, die Frderung auslndischer Studierender aus Entwick-lungslndern und die Abschiebungsbeobachtung am Dsseldorfer Flughafen.

    Qualifizierte hauptamtliche Fachkrfte mit spezifischer interkultureller Kompetenz bieten vor Ort umfassende Hilfen an. Sie werden untersttzt von geschulten freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem kirchlichen Spektrum ebenso wie aus Migrantenselbstorganisationen.Im Einzelnen geht es um die Beratung und Begleitung fr Neuzuwanderer, Integrationshilfen fr bereits lnger hier lebende Zugewanderte, sozialraumbezogene Integrationsarbeit, interkul-turelle Vermittlung zwischen Zugewanderten und der einheimischen Bevlkerung, Selbsthilfe und Untersttzung des brgerschaftlichen Engagements von und fr Menschen mit Zuwande-rungsgeschichte sowie Anwaltschaft. Auch Schutz und Beistand, insbesondere fr Flchtlinge, Opfer von Menschenhandel und Opfer von rassistischer Diskriminierung, werden von der Fachgruppe gewhrt.

    ZielgruppenMenschen mit Zuwanderungsgeschichte in allen Lebenslagen, unabhngig von ihrem Aufent-haltsstatus oder ihrem Pass wie Neuzugewanderte und bereits lnger hier lebende Menschen mit Zuwanderungs-

    geschichte Flchtlinge mit unterschiedlichem Status Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus und Opfer von Menschenhandel Auswanderer auslndische Studierende kirchliche, diakonische und gesellschaftliche Institutionen, Gruppen und Initiativen sowie

    die einheimische Bevlkerung kommunale Netzwerke

  • 36 Leben und arbeiten in Deutschland

    (Jugendmigrationsdienste)

    , 27 , , , .

    / , .

    (Migrationsberatung)

    , .

    27 , , , .

    (ntegrationsagenturen)

    , , , , , , .

  • Leben und arbeiten in Deutschland 37

    Jugendmigrationsdienste (JMD)

    Ziel der FrderungEingliederung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund (bis 27 Jahren); Verbesserung der Integrationschancen, Frderung der Chancengleichheit, Frderung der Partizipation junger Migrantinnen in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens.

    AufgabenIndividuelle Integrationsfrderung/Case Management, Netzwerk- und Sozialraumarbeit, Initiierung und Begleitung der interkulturellen ffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder.

    Migrationsberatung fr erwachsene Zuwanderer (MBE)

    Ziel der FrderungErst-Integration und Integrationsfrderung, Frderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Verbesserung der Integrationschancen.

    AufgabenIndividuelle Beratung und Begleitung von Neuzuwanderern und sonstigen Migrantinnen und Migranten ab 27 Jahren mit besonderem Frderbedarf, Einzelfallberatung nach Frderplan und Integrationsvereinbarung, sozialpdagogische Begleitung in Integrationskursen, kommunale Vernetzung, Interkulturelle ffnung von Einrichtungen und sozialen Diensten.

    Integrationsagenturen (IA)

    ZielEintreten fr die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Erffnung von Chancen, Frderung der nachholenden und weiterfhrenden Integration auch der bereits hier lnger lebenden Zuwanderer, Aktivierung, Zusammenfhrung und Untersttzung der vor Ort befindlichen Einrichtungen und Dienste, Institutionen und weiterer Akteure.

  • 38 Leben und arbeiten in Deutschland

    :

    /

    .

    (Flchtlingsarbeit)

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    , , , , , , .

    www.diakonie-rwl.de Arbeitsbereiche Teilhabe und Integration Frderprogramme Diakonie-Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.

  • Leben und arbeiten in Deutschland 39

    AufgabenDiese bewegen sich innerhalb der folgenden Eckpunkte: Brgerschaftliches Engagement von/fr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Potenzi-

    alerschlieung fr die Integrationsarbeit Interkulturelle ffnung Frderung der ffnungsprozesse und der Inanspruchnahme von

    Diensten und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur Sozialraumorientierte Arbeit systematische und bedarfsorientierte Arbeit im Lebensum-

    feld von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

    Flchtlingsarbeit

    ZielAm Flchtlingsschutz, den internationalen Menschenrechten, der Menschenwrde orientierte verfahrensrechtliche und soziale Hilfen fr Flchtlinge und fr Menschen mit ungeklrtem Aufenthalt, anwaltschaftliche und parteiliche Untersttzung sowie Wegbegleitung.

    AufgabenHilfestellung bei asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen im Sinne einer Perspektivenbe-ratung, Gruppenarbeit, gemeinwesenorientierte Hilfen und lebenslagenorientierte Projekte, psychosoziale Arbeit/Psychotherapie, Beratung zu Weiterwanderung, Ausreise und Rckkehr.

    Weitere Informationen

    Internetwww.diakonie-rwl.de Arbeitsbereiche Teilhabe und Integration Frderprogramme Diakonie-Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.

  • 40 Leben und arbeiten in Deutschland

    , - , , , , , . . .

    . , . , . , . - Gebhreneinzugszen-trale (GEZ). .

    , Jugendtreffs Jugendzentren. . . . . (Jugendamt) .

    , Frauentreffs Frauencafs. . , .. .

  • Leben und arbeiten in Deutschland 41

    Freizeit Kulturelle Angebote

    Deutschland ist geprgt von einem regen Kulturleben: Klassische und moderne Musik, Theater, Opern, Kleinkunst, Kinos, Museen und Kunstausstellungen erfreuen sich groer Beliebtheit und sind daher an zahlreichen Orten vertreten. Kulturelle Veranstaltungskalender und weiterfhren-de Informationen zu regionalen wie berregionalen Angeboten finden Sie an Plakatwnden, in der Presse, im Radio, im Fernsehen und im Internet.

    Die Stdte und Gemeinden sind hufig selbst Veranstalter z. B. von Stadtfesten oder Festspielen. Sie finanzieren oder untersttzen kommunale Kulturzentren und Einrichtungen wie Biblio-theken und Kindertheater.

    Das Angebot an kulturellen Veranstaltungen kann gut genutzt werden. Dadurch knnen Sprachkenntnisse verbessert werden, man bekommt einen konkreten Eindruck vom Kultur- und Freizeitleben in Deutschland, und man hat auerdem die Mglichkeit, Kontakte zu anderen Menschen zu knpfen.

    Die Angebote der Medien, besonders die vielen ffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Rundfunkprogramme, ermglichen es, direkt von zu Hause aus an vielen kulturellen Angeboten teilzuhaben. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung dieses Angebots nicht kosten-los ist. Die vorhanden Fernseh- und Radiogerte in einem Haushalt mssen bei der Gebhren-einzugszentrale (GEZ) angemeldet werden. Die entsprechenden Formulare liegen bei Banken und Sparkassen vor und sind ebenfalls ber das Internet erhltlich.

    Fr Kinder und JugendlicheFast in allen Stdten und Gemeinden in Deutschland gibt es mehrere Jugendtreffs, bei denen Kinder und Jugendliche sich treffen, spielen und an vielfltigen Programmen, meistens kostenlos oder gegen eine geringe Gebhr, teilnehmen knnen. Der Eintritt dort ist frei. Einige Einrichtungen haben spezielle Angebote mit interkulturellem Schwerpunkt.Eine bersicht ber alle Jugendtreffs oder Jugendzentren findet man bei den lokalen Jugend-mtern oder im Internet.

    Fr Frauen und MdchenIn vielen Stdten und Gemeinden in Deutschland gibt es die Frauentreffs oder Frauencafs. Dort knnen sich Mdchen und Frauen regelmig ungestrt treffen und austauschen.Viele Jugendzentren bieten in ihrem Freizeitprogramm eine breite Palette von Angeboten (Computerkurse, Theater etc.) an, die sich gezielt an Mdchen richten.

  • 42 Leben und arbeiten in Deutschland

    , Mtterzentren Familienzentren . .

    , , , , .

    www.kulturserver.dewww.kulturportal-deutschland.dewww.goethe.dewww.gez.de

    .

  • Leben und arbeiten in Deutschland 43

    Fr Frauen und Familien mit Kleinkindern gibt es die Mtter- und Familienzentren, die kinderfreundliche Treffpunkte bieten. Dort erhalten die Eltern bei Erziehungsfragen oder Fragen zu Entwicklung des Kindes aktive Untersttzung und Hilfe.

    Weitere Informationen

    Vor OrtStadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, Tageszeitungen, Stadtmagazine, Veranstaltungsmaga-zine, Radio und Fernsehen, Kino

    Internetwww.kulturserver.dewww.kulturportal-deutschland.dewww.goethe.dewww.gez.de

    Und auf anderen Seiten in Internet mit lokalen kulturellen Angeboten.

  • 44 Leben und arbeiten in Deutschland

    E,

    . , . .

    . (). , , .

    www.orthodoxie.netwww.oek-germany.de

  • Leben und arbeiten in Deutschland 45

    Gemeinden und Vereine

    Griechisch-orthodoxe KirchengemeindenIn vielen Stdten und Gemeinden Deutschlands gibt es griechisch-orthodoxe Gemeinden. Neben den Gottesdiensten richten diese auch Taufen, Trauungen, Gemeindefeste und andere Veranstal-tungen aus. Eine bersicht ber die Kirchengemeinden und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland.

    Griechische Gemeinden und VereineIn vielen Stdten und Gemeinden in Deutschland gibt es aktive griechische Gemeinden mit einem speziellen Freizeitangebot. Eine bersicht ber alle griechischen Gemeinden in Deutsch-land und andere Informationen findet man auf der Webseite des Verbandes Griechischer Gemeinden (OEK). Auer den griechischen Gemeinden, gibt es in den jeweiligen Kommunen weitere griechische Kultur- und Folklorevereine, die Gelegenheit bieten Kontakte zu knpfen und an Freizeitaktivitten teilzunehmen.

    Weitere Informationen

    Internetwww.orthodoxie.netwww.oek-germany.de

  • 46 Leben und arbeiten in Deutschland

    . . .

    , . . .

    www.inioxos.gr ( )

  • Leben und arbeiten in Deutschland 47

    Politische Partizipation

    Allen U- Brger obliegt das Recht an kommunalen Wahlen teilzuhaben. In vielen Stdten wirken bereits bei den kommunalen Parlamenten auch Ratsmitglieder griechischer Herkunft mit. Die Daten der Ratmitglieder griechischer Herkunft sind bei den Kommunen vor Ort zu finden, wie auch bei den griechischen Konsulaten.

    Vor Ort findet man auch die Zuwanderer- und Integrationsrte, die sich mit allen kommunalpo-litischen Integrationsthemen auseinandersetzen. Auch in diesen Gremien wirken in vielen Kommunen Vertreter griechischer Herkunft mit.

    Weitere Informationen

    Internetwww.inioxos.gr

  • 48 Leben und arbeiten in Deutschland

    Mitwirkende an der Broschre

    Antonia Annoussi/ Migrationsberatung der Diakonie in Dsseldorf E-Mail antonia.annoussi@diakonie-duesseldorf.dewww.diakonie-duesseldorf.de

    Despina Ageloglou/ Migrationsberatung der Diakonie WuppertalE-Mail [email protected]

    Dimitris Arssenis/ Experte (Fremd-)Sprachliche (Weiter-)Bildung

    Elisavet Athanasiadou/ bersetzungen Elisavet AthanasiadouE-Mail info@uebersetzungen-athanasiadou.dewww.uebersetzungen-athanasiadou.de

    Christina Alexoglou-Patelkos/ - Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung E-Mail [email protected]@dhwv.de, www.dhwv.de

    Eleni Biskini-Fischer/ -FischerIntegrationsagentur der Diakonie Krefeld & ViersenE-Mail eleni-biskini-fischer@diakonie-krefeld-viersen.dewww.diakonie-krefeld-viersen.de

    Jens BuschmeierProjektmitarbeiter im Referat Migration und Flucht der Diakonie Rheinland-Westfalen-LippeE-Mail [email protected]

  • Leben und arbeiten in Deutschland 49

    Konstantinos Eleftheriadis/ Integrationsagentur und Migrationsberatung des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises SolingenE-Mail konstantin.eleftheriadis@evangelische-kirche-solingen.dewww.diakonie-solingen.de

    Dr. Konstantinos Goumagias/. Kanzlei GoumagiasE-Mail [email protected]

    Ilias Papadopoulos/ Jugendmigrationsdienst der Diakonie im Kirchenkreis Dsseldorf-Mettmann, Region RatingenE-Mail i.papadopoulos@diakonie-kreis-mettmann.dewww.diakonie-kreis-mettmann.de

    Georgios Rougas/ Griechische Gemeinde DsseldorfE-Mail [email protected]

    Chrissa Stamatopoulou/ Integrationsagentur der Diakonie Rheinland-Westfalen-LippeE-Mail [email protected]

    Georgia Tsitsi/ Deutsch-Hellenische WirtschaftsvereinigungE-Mail [email protected]@dhwv.de, www.dhwv.de

    Ioanna Zacharaki/ Referat Migration und Flucht der Diakonie Rheinland-Westfalen-LippeE-Mail [email protected]

  • Notizen

  • Impressum

    Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. (Hrsg.)Lenaustrae 4140470 DsseldorfTelefon 0211 6398-0Telefax 0211 [email protected]

    Redaktion/AnsprechpartnerinnenIoanna ZacharakiTelefon 0211 6398-253E-Mail [email protected]

    Chrissa StamatopoulouTelefon 0211 6398-347E-Mail [email protected]

    GestaltungClaudia Broszat

    DruckDruckhaus Sd

  • Der Wegweiser

    Leben und Arbeiten in Deutschland

    wird finanziert durch

    RheinlandWestfalenLippe